Erste Instanz
Für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig, Ludwig-Erhard-Allee 21.
Sein Bezirk ist die Stadt Düsseldorf und der Kreis Mettmann, ohne die Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath. Wer dort beschäftigt ist, klagt also anderswo.






