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Information für Arbeitgeber

Mobbing und Bossing im Unternehmen

Wer die Schikane eines Mitarbeiters geschehen lässt, trägt sie am Ende selbst: als Krankmeldungen, als gestörtes Betriebsklima und im Einzelfall als Schadenersatz.

Diese Seite erklärt, was Mobbing und Bossing sind, woran Sie beides erkennen, was daraus folgt und was Sie als Arbeitgeber tun können. Sie richtet sich an Geschäftsführung, Personalverantwortliche und Compliance.

Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH Wirtschaftsdetektei mit Schwerpunkt Beweisermittlung Ermittlungen unter Leitung von Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv

Ein Kollege tritt gegen den Stuhl einer Mitarbeiterin und mobbt sie Schikane am Arbeitsplatz zeigt sich selten so offen wie auf diesem Bild. Meistens ist sie leise.

Was Mobbing und Bossing bedeuten

Der Begriff Mobbing hat seinen Ursprung im lateinischen Ausspruch mobile vulgus, der übersetzt für die aufgewiegelte Volksmenge steht. Eine einheitliche Definition für den heute verwendeten Begriff des Mobbings existiert jedoch nicht.

Trotzdem lassen sich Merkmale benennen. Mobbing ist die systematische und regelmäßige Ausgrenzung, Erniedrigung oder Verletzung von Personen durch Personen, im Arbeitsleben oder in anderen Einrichtungen.

Das Schikanieren auf gleicher hierarchischer Ebene fällt unter den Begriff Mobbing, während das Schikanieren durch einen Vorgesetzten unter den Begriff Bossing zu subsumieren ist. Verstärkt tritt es auch dort auf, wo ein bestehendes formales Subordinationsverhältnis missachtet wird, etwa beim Mobben von Lehrern durch ihre Schüler.

Woran Sie es erkennen

Das Schikanieren eines Mitarbeiters kann durch verbale, aber auch durch nonverbale Handlungen erfolgen. Einige Beispiele:

  • das Vorenthalten wichtiger Informationen
  • die Wegnahme von Arbeitsmaterialien
  • das gezielte Steigern der Arbeitsbelastung
  • die systematische Ungleichbehandlung von Mitarbeitern
  • das Schlechtreden des Mitarbeiters
  • das Isolieren des Mitarbeiters
Einzelfall oder Mobbing

Eine unfreundliche Bemerkung ist noch kein Mobbing. Entscheidend ist, dass die Handlungen fortgesetzt aufeinander aufbauen und sich gegen dieselbe Person richten.

Person ohne Gesicht hält sich die Ohren zu, weil sie gemobbt wird Tun Sie etwas gegen Mobbing

Ursachen

Die Ursachen des Mobbings können vielfältig sein. Vermuten lässt sich, dass sie unter anderem liegen:

  • in zunehmender Arbeitsbelastung
  • im stärker werdenden internen Konkurrenzdruck
  • im stärker werdenden externen Konkurrenzdruck
  • in einem vorgegebenen Arbeitsplatzabbau

Folgen

Die Folgen sind unterschiedlich. Je nach Sachlage werden Tätigkeiten des betroffenen Mitarbeiters nur noch ungenau ausgeführt, und diese Ungenauigkeiten stören die innerbetrieblichen Abläufe.

Persönlich leiden die Betroffenen ohnehin. Halten sie dem täglichen Druck der Kollegen oder Vorgesetzten nicht mehr stand, folgen Krankmeldungen. Die Produktivität sinkt, die Personalorganisation gerät durcheinander, und am Ende leidet das Betriebsklima insgesamt.

Lassen Sie das Mobben eines Mitarbeiters zu, machen Sie sich als Arbeitgeber gegenüber dem Gemobbten unter Umständen schadenersatzpflichtig. Und der Mobber selbst kann sich strafbar machen, etwa wegen Beleidigung, übler Nachrede, Nötigung oder Körperverletzung.

Der rechtliche Rahmen

Ein eigenes Mobbinggesetz gibt es nicht

Mobbing ist kein gesetzlich geregelter Tatbestand. Die Gerichte arbeiten deshalb mit einer Umschreibung. Das Bundesarbeitsgericht versteht darunter fortgesetztes, aufeinander aufbauendes und ineinander greifendes Verhalten, das der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dient (Urteil vom 25. Oktober 2007, Az. 8 AZR 593/06).

Für Sie als Arbeitgeber ist das keine akademische Frage. Aus dem Arbeitsvertrag folgt die Pflicht, auf die Rechte und Rechtsgüter Ihrer Beschäftigten Rücksicht zu nehmen (§ 241 Absatz 2 BGB). Geht die Schikane an ein Merkmal wie Herkunft, Geschlecht oder Alter, treten die Schutzpflichten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hinzu.

Was daraus wird, entscheidet sich am Einzelfall und vor allem daran, was sich belegen lässt. Wer eingreifen will, braucht mehr als ein ungutes Gefühl: nachvollziehbar dokumentierte Vorfälle mit Datum, Beteiligten und Inhalt.

Wie Arbeitsgerichte einzelne Sachverhalte beurteilt haben, können Sie in unserer Urteilssammlung nachlesen: Urteile zu Mobbing und Bossing.

Was Sie jetzt tun sollten

Wir empfehlen Ihnen dringend, Mobbing im Unternehmen zu unterbinden. Daher sollten Sie:

  1. hellhörig sein, wenn Mitarbeiter untereinander übereinander reden
  2. Vorwürfe ernst nehmen und ihnen nachgehen
  3. regelmäßige Gespräche führen und nach Verbesserungen und Verschlechterungen fragen
  4. mit Betroffenen unter vier oder sechs Augen reden
  5. den Mobber einschätzen: welche Folgen sein Verhalten für die Kollegen und für das Unternehmen haben kann
  6. arbeitsrechtliche Möglichkeiten prüfen, um dem Mobber seine Grenzen aufzuzeigen
  7. notfalls konsequent sein und sich vom Mobber trennen

Warum das oft nicht reicht

Gerade in Mobbingfällen wollen labile, bereits erheblich eingeschüchterte Mitarbeiter nicht offen über ihre Arbeitssituation sprechen. Wer gemobbt wird, rechnet damit, dass ihm sein Wort später zum Nachteil ausgelegt wird.

Einen ungefilterten Eindruck erhalten Sie dann, wenn eine neutrale Instanz die Vorgänge überprüft. Und Sie brauchen ihn, bevor Sie arbeitsrechtlich handeln: Eine Kündigung, die auf einem Verdacht ohne Belege steht, hält vor dem Arbeitsgericht selten.

Die Detektei PROOF-MANAGEMENT

Wie wir dabei vorgehen

Wir sind eine bundesweit tätige Detektei und Wirtschaftsdetektei mit Schwerpunkt auf der Beweisermittlung im Arbeitsverhältnis. Genau darum geht es auch hier: nicht um Vermutungen, sondern um Feststellungen, die einer späteren Auseinandersetzung standhalten.

Nur gemeinsam mit dem Arbeitgeber

Fälle von Mobbing und Bossing übernehmen wir nur dann, wenn der Arbeitgeber eingebunden ist und die Aufklärung mitträgt. Das ist keine Förmelei, sondern der einzige Weg zu einem belastbaren Ergebnis: Ohne Zugang zum Betrieb, ohne Gespräche mit Beteiligten und ohne Kenntnis der betrieblichen Abläufe lässt sich Schikane kaum belegen, erst recht nicht die durch einen Vorgesetzten.

Wer selbst betroffen ist, wendet sich deshalb zuerst an die Geschäftsführung, an den Betriebsrat oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Steht das Unternehmen hinter der Aufklärung, sprechen Sie uns gern an.

Wir klären den Sachverhalt, bevor Sie entscheiden. Das geschieht mit dem mildesten Mittel, das zum Ziel führt, und immer mit Blick darauf, ob das Ergebnis später verwendbar ist.

  • Mitarbeiterinterviews: strukturierte Befragungen durch jemanden, der nicht zum Haus gehört und keine Seite vertritt
  • Interne Ermittlungen: geordnete Aufklärung des Sachverhalts, dokumentiert und nachvollziehbar
  • In besonders schwierigen Fällen die Einschleusung geeigneter und spezialisierter Detektive, die die Vorwürfe am Arbeitsplatz überprüfen und ihre Beobachtungen objektiv protokollieren

Die für eine angestrebte Trennung vom Störer notwendigen Belege lassen sich auf diesem Weg in einer Vielzahl von Fällen erbringen. Ob das im konkreten Fall gelingt und welche Maßnahme verhältnismäßig ist, sagen wir Ihnen vorher.

Geprüft wird das bei uns von jemandem, der beide Seiten kennt: Die Ermittlungen leitet ein Volljurist mit zwei Staatsexamen, der zugleich ZAD-geprüfter Detektiv ist.

Denken Sie an das Betriebsklima

Wir helfen Ihnen dabei, wieder ein produktives und faires Klima herzustellen.

Vielleicht auch von Belang

Themen, die daran grenzen

Mobber können sich in einigen Fällen auch zu sogenannten Stalkern entwickeln. Und nicht jeder Vorfall, der als Mobbing beginnt, bleibt dabei.

Ihr Anliegen

Schildern Sie uns den Sachverhalt. Im ersten Gespräch klären wir, ob und wie sich die Vorwürfe überhaupt aufklären lassen und was das kostet. Was Sie uns schildern, behandeln wir vertraulich.

Zur Einordnung: Fälle von Mobbing und Bossing übernehmen wir nur mit Einbindung des Arbeitgebers.
Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH Wirtschaftsdetektei mit Schwerpunkt Beweisermittlung, Standorte in Bergisch Gladbach, Düsseldorf, Köln, Frankfurt am Main und Hamburg 0800 30 50 757 Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz Ihren Fall schildern

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