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Lohnfortzahlungsbetrüger und Blaumacher zeigt Krankenschein

PROOF-MANAGEMENT GmbH

Lohnfortzahlungsbetrug rechtssicher aufklären

Die bundesweit tätige Wirtschaftsdetektei für arbeitsrechtliche Ermittlungen und datenschutzkonforme Beweissicherung.

Lohnfortzahlungsbetrug professionell aufklären

Warum Unternehmen uns beim Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug beauftragen

Der Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit erfordert weit mehr als eine Observation. Entscheidend sind eine rechtlich und datenschutzrechtlich sorgfältige Vorbereitung, diskrete Ermittlungen im Umfeld der behaupteten Krankschreibung und eine gerichtsfeste Dokumentation. Genau auf die Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug haben wir uns spezialisiert.

Rechtlich und datenschutzrechtlich fundiert

Vor jedem Einsatz prüfen wir sorgfältig die rechtlichen Voraussetzungen, die Verhältnismäßigkeit und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Ermittlungen bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug.

Gerichtsfeste Dokumentation

Die gewonnenen Erkenntnisse zum Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug werden detailliert, chronologisch und nachvollziehbar dokumentiert. So entsteht eine belastbare Grundlage für die weitere arbeitsrechtliche Prüfung und Entscheidungsfindung.

Persönliche Betreuung durch Ass. jur. Paul H. Malberg

Während des gesamten Mandats sprechen Sie unmittelbar mit Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist, ZAD-geprüftem Wirtschaftsdetektiv und Geschäftsführer von PROOF-MANAGEMENT. Fachliche Abstimmungen erfolgen persönlich und ohne unnötige Umwege.

Diskrete und bundesweite Ermittlungen

Wir unterstützen Unternehmen bundesweit bei der diskreten Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug und vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Sämtliche Maßnahmen werden individuell auf den Sachverhalt und die betrieblichen Abläufe abgestimmt.

Vertiefte Themen

  • Herausragende Kompetenz

    Herausragende Kompetenz

    Ihr Berater ist Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv und u.a. spezialisiert auf den verwertbaren Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug und der vorgetäuschten Krankheit.

  • Einmalige Auszeichnung durch BVAU

    Einmalige Auszeichnung durch BVAU

    Aufgrund unseres detektivischen und arbeitsrechtlichen Expertenwissens sind wir als einzige Detektei in Deutschland beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen.

  • 95% zufriedene Kunden

    95% zufriedene Kunden

    Makelloser Ruf und sehr hohe Erfolgsquote im Bereich des Nachweises der vorgetäuschten Krankheit für Unternehmen und Kommunen. Bereits das Erstgespräch bringt Klarheit.

Afklärung durch die Detektei PROOF-MANAGEMENT

Besondere Kompetenz an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Ermittlungen

Aus aktuellem Anlass: FOCUS+ interviewt Paul H. Malberg zum Lohnfortzahlungsbetrug im Mai 2026

Im aktuellen Beitrag „Wenn die Krankmeldung plötzlich verdächtig wirkt“ wurde Paul H. Malberg als Volljurist, ZAD-geprüfter Detektiv und Geschäftsführer der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei PROOF Management von FOCUS+ zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug interviewt.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere der erforderliche Anfangsverdacht, der hohe Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der Beschäftigtendatenschutz sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz einer Wirtschaftsdetektei rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll ist.

Unser Grundsatz

„Nicht jede auffällige Krankmeldung rechtfertigt eine Observation.“

Eine Ermittlungsmaßnahme sollte dem Auftraggeber einen konkreten Mehrwert bieten. Dieser besteht nicht zwingend in einer fristlosen Kündigung. Je nach Sachverhalt können die gewonnenen Erkenntnisse dazu beitragen, einen Verdacht zu bestätigen oder auszuräumen, eine fundierte Grundlage für arbeitsrechtliche Entscheidungen zu schaffen oder dem Unternehmen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Deshalb prüfen wir bereits vor einer Beauftragung, ob eine Observation oder andere Ermittlungsmaßnahmen rechtlich zulässig und datenschutzkonform sind, welche Erkenntnisse realistischerweise zu erwarten sind und welchen konkreten Nutzen diese für den Auftraggeber haben können. Ermittlungsmaßnahmen empfehlen wir nur dann, wenn sie im Einzelfall rechtlich vertretbar, erfolgversprechend und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.

Der nachfolgende Fachbeitrag, das Radiointerview und die weiteren Informationen auf dieser Seite geben einen vertieften Einblick in unsere langjährige Praxis bei der Aufklärung des Verdachts auf Lohnfortzahlungsbetrug.

FOCUS+-Interview lesen

Radiointerview mit Herrn Malberg zum Lohnfortzahlungsbetrug

Einige grundlegende Rahmenbedingungen zum Nachweis der vorgetäuschten Krankheit bzw. zum Lohnfortzahlungsbetrug stellt Ihnen Herr Malberg, der Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT, in einem vergangenen Radiointerview beim Hessischen Rundfunk dar. Sollten Sie ein konkretes Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns in einer unserer Niederlassungen anzurufen und direkt mit Herrn Malberg zu telefonieren.

Lohnfortzahlungsbetrug als Herausforderung für Unternehmen

Der Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit stellt Unternehmen häufig vor eine schwierige Entscheidung. Einerseits können unberechtigte Entgeltfortzahlungen erhebliche wirtschaftliche Belastungen verursachen und das Vertrauen innerhalb des Betriebs beeinträchtigen. Andererseits benötigt der Arbeitgeber belastbare Tatsachen, bevor weitergehende Maßnahmen sinnvoll in Betracht kommen.

PROOF Management unterstützt Unternehmen bundesweit bei der strukturierten Aufklärung solcher Verdachtsfälle. Dabei verbinden wir juristischen Sachverstand mit langjähriger operativer Ermittlungserfahrung und einer nachvollziehbaren Dokumentation der festgestellten Tatsachen.

Ziel ist es, dem Auftraggeber eine möglichst verlässliche Grundlage für seine weiteren betrieblichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen zu verschaffen. Welche Maßnahmen hierfür geeignet sind, hängt stets vom konkreten Sachverhalt, den bereits vorhandenen Informationen und dem Erkenntnisziel des Unternehmens ab.

Was unter Lohnfortzahlungsbetrug rechtlich zu verstehen ist

Der Begriff Lohnfortzahlungsbetrug ist kein eigenständiger Straftatbestand. Gemeint ist vielmehr regelmäßig ein Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Ein solcher kann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich vortäuscht oder den Arbeitgeber über den Fortbestand einer tatsächlich nicht mehr bestehenden Arbeitsunfähigkeit täuscht, um eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten.

Für die rechtliche Einordnung ist zwischen einer tatsächlich bestehenden Erkrankung und der daraus folgenden Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Ein Arbeitnehmer kann erkrankt sein und dennoch bestimmte Aktivitäten ausüben, sofern diese seiner Genesung nicht entgegenstehen. Umgekehrt kann ein Verhalten, das mit der behaupteten gesundheitlichen Einschränkung offensichtlich unvereinbar erscheint, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.

Ob tatsächlich eine Täuschung im Sinne des § 263 StGB vorliegt, hängt deshalb nicht allein von einzelnen Beobachtungen ab. Maßgeblich sind die behauptete Erkrankung, das festgestellte Verhalten, die vorhandenen Begleitumstände und die Frage, ob der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung vorsätzlich durch falsche Angaben erlangt hat.

Wann ist eine Observation überhaupt zulässig?

Nicht jeder Verdacht rechtfertigt den Einsatz einer Wirtschaftsdetektei. Eine Observation greift regelmäßig in die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Arbeitnehmers ein und ist deshalb nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Bereits die Planung einer Ermittlungsmaßnahme erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung des Arbeitsrechts, des Beschäftigtendatenschutzes sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Aus diesem Grund beginnt unsere Tätigkeit regelmäßig nicht mit einer Observation, sondern mit einer gemeinsamen Analyse des geschilderten Sachverhalts. Auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und der uns bekannten Umstände unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Einschätzung, ob tatsächliche Anhaltspunkte für einen weitergehenden Verdacht bestehen könnten, welche Ermittlungsmaßnahmen grundsätzlich in Betracht kommen und welche rechtlichen oder datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden sollten.

Soweit sich bereits im Vorfeld erhebliche rechtliche oder tatsächliche Bedenken gegen eine Observation ergeben, weisen wir unsere Auftraggeber hierauf ausdrücklich hin und empfehlen gegebenenfalls, zunächst von weiteren Ermittlungsmaßnahmen abzusehen oder ergänzende rechtliche Beratung einzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die abschließende rechtliche Beurteilung von Umständen abhängt, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen oder nur dessen Rechtsberater vollständig beurteilen können.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Vorprüfung häufig entscheidend dazu beiträgt, rechtliche Risiken zu erkennen, unnötige Ermittlungsmaßnahmen zu vermeiden und die Erfolgsaussichten eines möglichen Einsatzes einer Wirtschaftsdetektei realistisch einzuschätzen.

Welche Umstände können einen Anfangsverdacht begründen?

Die Entscheidung, ob Ermittlungsmaßnahmen in Betracht kommen, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Einzelne Auffälligkeiten reichen hierfür regelmäßig nicht aus. Erst die Gesamtschau mehrerer objektiver Anhaltspunkte kann einen Anfangsverdacht begründen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

● konkrete Hinweise von Kollegen, Kunden oder anderen Auskunftspersonen,

der Verdacht einer während der Arbeitsunfähigkeit ausgeübten Nebentätigkeit,

die Ankündigung einer bevorstehenden Krankmeldung nach einem Konflikt oder einem abgelehnten Urlaubsantrag,

ein auffälliges zeitliches Muster von Krankmeldungen in Verbindung mit weiteren Verdachtsmomenten,

widersprüchliche Angaben des Arbeitnehmers oder

sonstige objektive Tatsachen, die Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen.

Dagegen reicht es regelmäßig nicht aus, dass sich ein Arbeitnehmer häufig montags oder freitags krankmeldet oder während einer Arbeitsunfähigkeit alltägliche Verrichtungen erledigt. Solche Umstände können zwar Anlass für eine genauere Prüfung sein, begründen für sich genommen jedoch regelmäßig noch keinen ausreichenden Verdacht.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit - Fiktion und Wirklichkeit

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Wann wir ausdrücklich von einer Observation abraten

Nicht jeder Sachverhalt lässt sich durch eine Observation sinnvoll aufklären. Manchmal reichen die vorhandenen Informationen noch nicht aus, das erwartbare Ergebnis wäre für die weitere Entscheidung des Unternehmens nur von begrenztem Nutzen oder andere Maßnahmen versprechen zunächst einen besseren Erkenntnisgewinn.

In solchen Fällen sprechen wir eine klare Empfehlung aus. Das kann bedeuten, zunächst weitere interne Informationen zusammenzutragen, den Sachverhalt mit der eigenen Rechtsabteilung oder einer beauftragten Kanzlei zu vertiefen oder das geplante Vorgehen neu auszurichten.

Ein Abraten von einer Observation bedeutet dabei nicht, dass der Verdacht unbeachtlich wäre. Es bedeutet vielmehr, dass Aufwand, rechtliche Risiken und der zu erwartende Nutzen in der konkreten Situation nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Unsere Auftraggeber erhalten deshalb keine pauschale Empfehlung für oder gegen einen Einsatz, sondern eine realistische Einschätzung dazu, ob eine Observation im jeweiligen Fall einen belastbaren Erkenntnisgewinn und einen konkreten Mehrwert für das weitere Vorgehen verspricht.

Wann kann eine Observation einen konkreten Nutzen bringen?

Eine Observation kann sinnvoll sein, wenn betriebsinterne Möglichkeiten ausgeschöpft sind und tatsächliche Abläufe außerhalb des Unternehmens aufgeklärt werden müssen. Sie kann insbesondere dazu beitragen, Art, Dauer und Umfang einer Tätigkeit festzustellen oder bekannt gewordene Hinweise mit dem tatsächlich beobachteten Verhalten abzugleichen.

Der mögliche Nutzen beschränkt sich dabei nicht auf die Vorbereitung einer Kündigung. Je nach Sachverhalt können die Feststellungen auch eine Grundlage für ein Personalgespräch, eine arbeitsrechtliche Abmahnung, eine einvernehmliche Lösung, die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Entscheidung bieten, einen Verdacht nicht weiterzuverfolgen.

Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Observation durchgeführt werden kann, sondern welche konkrete Frage sie beantworten soll. Je klarer das Erkenntnisziel bestimmt ist, desto gezielter lassen sich Aufwand, Dauer und mögliche Ergebnisse der Maßnahme planen.

So unterstützen wir Unternehmen bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

Jeder Verdachtsfall ist anders. Deshalb entwickeln wir keine standardisierten Lösungen, sondern orientieren uns an den Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts und den Zielen des Auftraggebers.

Zu Beginn einer Zusammenarbeit besprechen wir gemeinsam die bereits bekannten Tatsachen, die bestehenden Verdachtsmomente sowie die Fragestellungen, die durch weitere Ermittlungen beantwortet werden sollen. Auf dieser Grundlage lässt sich häufig bereits einschätzen, welche Maßnahmen grundsätzlich in Betracht kommen und welche Erfolgsaussichten realistischerweise bestehen.

Kommt eine Observation oder eine andere Ermittlungsmaßnahme in Betracht, erfolgt deren Planung unter Berücksichtigung der konkreten Zielsetzung des Auftraggebers. Während der Durchführung werden neue Erkenntnisse fortlaufend bewertet und – soweit erforderlich – gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Rechtsberatern besprochen.

Nach Abschluss der Ermittlungen erhält der Auftraggeber einen ausführlichen Ermittlungsbericht, der die festgestellten Tatsachen nachvollziehbar dokumentiert und als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen kann.

Ihr Ansprechpartner bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

Assessor jur. Paul H. Malberg ist Volljurist mit zwei juristischen Staatsexamen, ZAD-geprüfter Detektiv und Geschäftsführer der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei PROOF Management GmbH. Seit 2008 begleitet er Unternehmen, Rechtsanwälte und öffentliche Auftraggeber bei der Aufklärung arbeitsrechtlicher Verdachtsfälle, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Compliance-Verstößen sowie weiteren schwerwiegenden Pflichtverletzungen von Beschäftigten.

Durch die Verbindung juristischer Qualifikation und langjähriger operativer Ermittlungserfahrung unterstützt Paul H. Malberg Unternehmen bei der Einordnung komplexer Verdachtsfälle und entwickelt gemeinsam mit ihnen sowie gegebenenfalls deren Rechtsberatern rechtlich und praktisch geeignete Lösungsansätze.

Jeder Sachverhalt weist Besonderheiten auf. Deshalb steht am Beginn einer Zusammenarbeit regelmäßig eine vertrauliche Besprechung des Einzelfalls. Bereits dabei lässt sich häufig einschätzen, welche tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, welche Möglichkeiten der weiteren Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich bestehen und welche Fragen vor einer möglichen Beauftragung geklärt werden sollten.

▶ Profil & Werdegang von Paul H. Malberg

▶ Fachpublikationen

▶ Presseinterviews & Medienberichte

Bundesweit für Unternehmen tätig – unter anderem an folgenden Standorten:
▶ Düsseldorf
▶ Köln
▶ Frankfurt am Main
▶ Hamburg
▶ Bergisch Gladbach

Beste Kundenbewertungen für hervorragende Detektivarbeit und auch für den Nachweis der vorgetäuschten Krankheit

Wir besprechen mit Ihnen gerne unverbindlich Ihren konkreten Fall

Vorsicht!

Der gerichtsverwertbare Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug gem. § 263 StGB ist an hohe datenschutzrechtliche Hürden geknüpft.

Lassen Sie uns Ihren Fall professionell und besonnen angehen, bevor Sie in die Haftungsfalle geraten und von Ihrem Mitarbeiter verklagt werden.

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