Der Anlass
Ein langjähriger Mitarbeiter aus dem Vertrieb ging zu einem Wettbewerber im Nachbarkreis. Innerhalb weniger Monate wechselten mehrere Stammkunden ebenfalls, und zwar solche, die er persönlich betreut hatte.
Ein Wechsel allein ist erlaubt und trägt keine Maßnahme. Vor dem ersten Schritt haben wir deshalb besprochen, welche Frage sich überhaupt belegen lässt.




