Die Beweismittel im Zivilprozess
Es gibt fünf: Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und die Vernehmung einer Partei. Was eine Detektei liefert, wird über zwei davon eingeführt – über den Bericht als Urkunde und über den Ermittler als Zeugen.
Beides steht und fällt damit, wie die Feststellungen zustande gekommen sind. Ein Bericht, der das nicht offenlegt, hilft im Termin nicht weiter.



