Auspüren von Personen mittels IT

Verdeckte Videoüberwachung - Heimliche Videoüberwachung

Diebstahl aus Kasse in der Firma, derüber eine verdeckte Videoüberwachung aufgedeckt wird

Detektei PROOF-MANAGEMENT

Wir decken Straftaten auf durch legale verdeckte Videoüberwachung

Verdeckte Videoüberwachung - Heimliche Videoüberwachung

Verdeckte Videoüberwachungen bzw. heimliche Videoüberwachungen sind ein diffiziles Feld.

Wegen meist langanhaltender Aufnahmen von Arbeitnehmern und dem damit verbundenen Tangieren des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist der Einsatz von Videoanlagen, egal ob offen oder heimlich bzw. verdeckt, an die Erfüllung strenger Voraussetzungen geknüpft.

Nichtsdestotrotz möchten wir betonen, dass der Einsatz zur Überführung eines Straftäters im Unternehmen durchaus legal sein kann.

Gerne beantworten wir Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Fragen, möchten Sie aber an dieser Stelle auf einige Urteile verweisen, die einen groben thematischen Überblick gewähren.

1) Grundsätze und Voraussetzungen der heimlichen Videoüberwachung

Im heutigen digitalen Zeitalter ist der Schutz von Informationen und die Sicherheit von Mitarbeitern und Betriebsräumen in Unternehmen, Behörden und Organisationen von größter Bedeutung.

Eine Maßnahme, die in diesem Zusammenhang oftmals angesprochen wird, ist wie bereits oben erwähnt die verdeckte Videoüberwachung bzw. heimliche Videoüberwachung.

Diese Methode kann in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein, um Straftaten, Pflichtverletzungen oder andere Missstände aufzudecken, wenn andere Möglichkeiten ausscheiden.

An dieser Stelle befassen wir uns ganz allgemein mit den rechtlichen Grundzügen der verdeckten Videoüberwachung, einschließlich der Voraussetzungen, unter denen sie in Deutschland erlaubt sein können, sowie den damit verbundenen Risiken. Es handelt sich hier nicht um eine juristische Ausarbeitung, sondern um das Anreißen wichtiger Aspekte zum heimlichen Überwachen von Mitarbeitern

a) Konkrete Verdachtsmomente

Eine verdeckte Videoüberwachung bzw. heimliche Videoüberwachung darf lediglich in absoluten Ausnahmefällen auch ohne Wissen der Mitarbeiter in Betracht gezogen werden.

Dafür sollten jedoch unbedingt konkrete Verdachtsmomente auf strafbare Handlungen oder schwerwiegende Verstöße gegen betriebliche Regelungen oder ähnlich vorliegen. Ein Schadensereignis sollte also bereits eingetreten sein. Hierzu können Diebstähle oder Sabotageakte oder andere ähnliche Ereignisse zählen.
Der Verdacht muss also auf konkreten Tatsachen beruhen und darf nicht rein spekulativ oder ausnahmslos auf die Zukunft gerichtet sein.

b) Verhältnismäßigkeit der heimlichen Videoüberwachung

Die verdeckte Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein und das mildeste Mittel darstellen, um den im Raum stehenden Verdacht aufzuklären bzw. den Täter zu überführen.

Verhältnismäßig ist eine Maßnahme grundsätzlich dann, wenn sie geeignet ist, ein legitimes Ziel zu erreichen, erforderlich ist und auch angemessen.
Bevor eine verdeckte Videoüberwachung in Erwägung gezogen wird, sollten also zunächst alternative Mittel erwogen und geprüft werden, die gegebenenfalls weniger in die Rechte der Mitarbeiter eingreifen.

Die verdeckte Videoüberwachung sollte also das mildeste Mittel und somit die sogenannte "ultima ratio" bei der Beweisgewinnung sein.

c) Dokumentation - Begrenzung - Betriebsrat

Die verdeckte Videoüberwachung muss angemessen dokumentiert werden.

Art und Dauer der Überwachung sowie die Gründe für ihre Durchführung sollten akribisch festgehalten werden. Eine chronologische Übersicht der vergangenen Ereignisse ist ratsam.

Zudem muss die Überwachung auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sein und darf nicht länger als erforderlich andauern.

Auch der betroffene Personenkreis, der überwacht wird, sollte unbedingt so weit wie möglich eingegrenzt werden.

Nicht vergessen sollte man zudem die grundsätzlich verpflichtende Einbindung des Betriebsrates.

2) Risiken verdeckter Videoüberwachung

Trotz der möglichen Rechtfertigung in Ausnahmefällen sind verdeckte Videoüberwachungen mit rechtlichen Risiken verbunden, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.

Einige werden nachfolgend beschrieben.

a) Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes

Eine unrechtmäßige oder übermäßige Überwachung kann das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verletzen. Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss durch eine angemessene Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein.

b) Verstoß gegen Datenschutz

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen verdeckter Videoüberwachungen müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) streng eingehalten werden. Insbesondere die Erfassung, Speicherung und Weitergabe der erhobenen Daten muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen.

Illegale Videoaufnahmen können mindestens Bußgelder, oftmals auch Schmerzensgeldansprüche begründen.

Videoüberwachung

Legale Auswertung verdeckt aufgenommener Videoaufnahmen

3) Die Bedeutung unserer Expertenberatung

Angesichts der rechtlichen Komplexität und der technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer verdeckten Videoüberwachung ist es ratsam, sich an einen Experten wie die Detektei PROOF-MANAGEMENT GMBH zu wenden, die die technischen Möglichkeiten und rechtlichen Restriktionen für den Einsatz prüft, bevor die Anlage installiert wird.

Wir können mit großer Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und potenzielle Risiken minimiert werden. Darüber hinaus können wir bei der Erstellung einer klaren und umfassenden Dokumentation unterstützen, die bei Bedarf als Nachweis für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben dient.

Abschließend ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich umfassend mit den rechtlichen Aspekten der verdeckten Videoüberwachung auseinandersetzen und sicherstellen, dass sie nur in rechtfertigenden Situationen und unter Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen eingesetzt wird. Dadurch können die Privatsphäre der Mitarbeiter respektiert und mögliche Risiken minimiert, Täter im Unternehmen aber auch überführt werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an, falls Sie über eine heimliche Videoüberwachung nachdenken

phoneTel.: 0800 30 50 757 - Sofortberatung

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