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Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Kamera in einem Betrieb Ob eine Kamera offen oder verdeckt aufzeichnet, ändert nichts daran, dass beides begründet werden muss.
Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT
Persönliche Verantwortung

Ihr Ansprechpartner ist ZAD-geprüfter Detektiv und Volljurist.

Ob eine verdeckte Aufnahme in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, klären wir vorab – und zwar bevor Technik ins Haus kommt.

Zum Nachlesen

Wo die Gerichte die Grenze ziehen, zeigen die Entscheidungen selbst. Eine Auswahl haben wir zusammengestellt:

Urteile zur Videoüberwachung →
Die Voraussetzungen

Wann eine verdeckte Aufnahme überhaupt in Betracht kommt

Vier Fragen werden nacheinander beantwortet. Schon eine verneinte Frage beendet das Vorhaben.

Ein konkreter Verdacht

Eine verdeckte Aufnahme kommt nur im Ausnahmefall in Betracht, und dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung bestehen – etwa auf Diebstahl oder Sabotage.

Der Verdacht muss auf Tatsachen beruhen. Eine Vermutung genügt nicht, und eine Kamera, die vorsorglich für künftige Fälle läuft, ist keine Ermittlung, sondern eine Dauerüberwachung.

Das mildeste Mittel

Die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Vorher ist zu prüfen, ob es einen Weg gibt, der weniger in die Rechte der Beschäftigten eingreift – und häufig gibt es ihn.

Erst wenn alles andere ausscheidet, kommt die verdeckte Aufnahme in Betracht. Sie ist das letzte Mittel, nicht das naheliegende.

Begrenzung und Dokumentation

Die Aufnahme wird auf einen Zeitraum, einen Bereich und einen möglichst kleinen Personenkreis begrenzt. Sie endet, sobald sie nicht mehr erforderlich ist.

Anlass, Art und Dauer werden festgehalten, dazu der Ablauf der vorangegangenen Ereignisse. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht begründen.

Der Betriebsrat

Besteht ein Betriebsrat, ist er zu beteiligen. Bei technischen Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten von Beschäftigten zu erfassen, hat er mitzubestimmen.

Wer ihn übergeht, hat am Ende vielleicht eine Aufnahme, aber keine, mit der sich arbeiten lässt. Bei kirchlichen Trägern tritt die Mitarbeitervertretung an seine Stelle.

Warum die Reihenfolge über alles entscheidet

Diese vier Punkte werden nicht nachträglich geprüft, sondern vorher. Vor Gericht wird zuerst gefragt, ob es einen konkreten Anlass gab und ob die Maßnahme dazu im Verhältnis stand. Erst danach geht es um das, was auf der Aufnahme zu sehen ist.

Deshalb beginnt bei uns keine Maßnahme, bevor der Anlass besprochen und schriftlich festgehalten ist. Eine Aufnahme, die diese Prüfung nicht überstanden hat, nützt niemandem – auch dann nicht, wenn sie den Täter zeigt.

Die Voraussetzungen sind hier zusammengefasst und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob eine Maßnahme in Ihrem Fall zulässig ist, entscheidet sich am einzelnen Sachverhalt; das klären wir vorab und, wo es angezeigt ist, gemeinsam mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.

Was schiefgehen kann

Die Risiken einer heimlichen Aufnahme

Eine verdeckte Aufnahme bleibt ein Eingriff, und ein Fehler dabei fällt auf den Auftraggeber zurück.

Griff in die Kasse: ein Fall, der durch verdeckte Videoüberwachung aufgeklärt wurde
Der Griff in die Kasse ist der Fall, an den zuerst jeder denkt – und einer der wenigen, in denen eine verdeckte Aufnahme tatsächlich in Betracht kommt.

Das Persönlichkeitsrecht

Eine Aufnahme, die zu weit geht oder zu lange läuft, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten.

Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung braucht eine Rechtfertigung, und er muss im Verhältnis stehen.

Der Datenschutz

Aufnahmen sind personenbezogene Daten. Erhebung, Speicherung, Zugriff und Weitergabe müssen den Vorgaben entsprechen, und zwar von Anfang an.

Unzulässige Aufnahmen können ein Bußgeld nach sich ziehen; daneben kommen Ansprüche der Betroffenen in Betracht.

Die Verwertbarkeit

Das größte Risiko ist ein anderes: dass die Aufnahme im Verfahren nicht verwendet werden darf. Dann war der ganze Aufwand vergeblich.

Ein Verwertungsverbot ist zwar nicht die Regel, aber es kommt vor – und es entscheidet sich an genau den Fragen, die vorher zu klären waren.

Wie wir damit umgehen

Wir prüfen, bevor Technik ins Haus kommt: was der Sachverhalt hergibt, welche Maßnahme dazu im Verhältnis steht und was sich damit überhaupt belegen lässt. Kommt eine verdeckte Aufnahme nicht in Betracht, sagen wir das – und schlagen vor, was stattdessen trägt.

Zur Auswertung gehört eine Dokumentation, die den Anlass, den Ablauf und die Grenzen der Maßnahme nachvollziehbar macht. Sie ist es, die im Termin gelesen wird; die Bilder allein reichen nicht.

Eine Auswahl der maßgeblichen Entscheidungen haben wir gesondert zusammengestellt: Urteile zur verdeckten Videoüberwachung. Sie geben einen Überblick darüber, wo die Gerichte die Grenze ziehen.

Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH

Was wir übernehmen

Bevor über Kameras gesprochen wird, sehen wir uns den Sachverhalt an: Was ist vorgefallen, wer kommt in Betracht und was lässt sich womit belegen?

Erst die Prüfung, dann die Technik

Wir sehen uns Anlass, Verhältnismäßigkeit und Umfang an, bevor etwas installiert wird – und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Wenn die Aufnahme ausscheidet

Dann bleibt die Frage trotzdem offen, und dafür gibt es andere Wege: eine Observation, eine interne Untersuchung oder eine IT-forensische Auswertung.

So erreichen Sie uns

Kostenlos anrufen:

0800 30 50 757

Oder schildern Sie uns Ihren Fall schriftlich, wir melden uns bei Ihnen zurück.

Passende Leistungen: Beobachtungen und Observationen · Interne Untersuchung · IT-Forensik · Mitarbeiterinterviews · Lauschabwehr

Unverbindlich anfragen: Ein Vertrag kommt immer nur schriftlich zustande, und was er kostet, steht darin. Sie führen das Gespräch mit Paul H. Malberg, persönlich und absolut vertraulich.

Herr Malberg ruft Sie auch gerne zurück

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