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Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH

Was kostet eine Detektei? Detektiv­kosten und Stunden­sätze

Informationen zu Stunden­sätzen, zur Zusammensetzung der Kosten und zu den Qualitäts­unterschieden zwischen Detekteien.

Eine seriöse Antwort auf die Preisfrage beginnt nicht mit einer Zahl, sondern mit dem Aufwand. Auf dieser Seite steht, wovon der Preis abhängt, in welchem Rahmen sich Stunden­sätze in Deutschland bewegen und woran Sie erkennen, wofür Sie zahlen.

Für viele Aufträge können wir Ihnen einen Pauschal­preis nennen, damit die Kosten von Anfang an feststehen.

Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und Beweisexperte, Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT
Ass. jur. Paul H. Malberg Volljurist und Beweisexperte, ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäfts­führer der PROOF-MANAGEMENT GmbH Sagen Sie mir, worum es geht, dann nenne ich Ihnen den Rahmen. Sie sprechen während aller detektivischen Maßnahmen unmittelbar mit mir, nicht mit einer Vermittlungsstelle. Profil und Werdegang
70 bis 160 Euro Diese Spanne ist in Deutschland für eine Detektiv­stunde üblich. Nach oben und nach unten gibt es Ausreißer, je nach Quali­fikation der eingesetzten Detektive, Region und Art des Auftrags.
Volljurist und Detektiv in einer Person Zwei Staats­examen und ZAD-Prüfung. Wir haben die rechtlichen Rahmen­bedingungen im Blick und sprechen die Sprache Ihrer Rechts­abteilung.
Kosten vorher kalkulierbar Der Vertrag gibt die Kosten transparent wieder, damit Sie sie vor der Auftrags­erteilung selbst nachrechnen können.
Bundesweit im Einsatz Wir ermitteln im gesamten Bundesgebiet, unabhängig von unseren Standorten. Wo Ihr Fall liegt, entscheidet nicht darüber, ob wir tätig werden.

Womit der Preis überhaupt zustande kommt, steht gleich im nächsten Abschnitt.

Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757. Diese Rufnummer ist aus allen deutschen Netzen kostenlos.

Wie sich die Kosten einer Detektei zusammensetzen

Was den Aufwand bestimmt

Der Preis entsteht nicht aus einem Tarif, sondern aus dem Aufwand. Ihn bestimmen:

  • Dauer und Uhrzeiten des Einsatzes
  • die Anzahl der eingesetzten Detektive und Sach­bearbeiter
  • die eingesetzte Technik
  • der Schwierigkeits­grad und die besonderen Anforderungen des Auftrags

Warum eine Observation selten allein läuft

Eine fahrende Observation lässt sich mit einer einzigen Person nicht lückenlos führen. Wer alleine folgt, verliert die Zielperson an der ersten Ampel oder wird erkannt. Deshalb arbeiten wir dabei regelmäßig mit mindestens zwei Detektiven.

Das erklärt den größten Teil der Kostenunterschiede zwischen einer Observation und einer reinen Recherche. Wer mit einem auffällig niedrigen Preis für eine Observation wirbt, sollte gefragt werden, mit wie vielen Kräften er sie führt.

Was im Stunden­satz stecken kann, und was nicht

Hier unterscheiden sich Angebote am stärksten, und hier entstehen die bösen Überraschungen. Manche Detekteien rechnen alles über den Stunden­satz ab, andere stellen die einzelnen Posten daneben. Fragen Sie deshalb vor der Beauf­tragung, wie es bei folgenden Punkten gehalten wird:

  • An- und Abfahrtzeiten sowie Kilometer
  • Wochenend-, Nacht- und Feiertagszuschläge
  • Spesen wie Parkgebühren, Eintrittsgelder und Verpflegung
  • Technik, etwa Kameras, Fahrzeuge und forensische Systeme
  • die Erstellung des Ermittlungs­berichts
  • Umsatz­steuer: sind die genannten Preise netto oder brutto?

Zwei Angebote mit demselben Stunden­satz können sich in der Endsumme deutlich unterscheiden, wenn das eine Fahrtzeiten und Bericht enthält und das andere nicht. Vergleichen Sie deshalb nicht den Stunden­satz, sondern die erwartete Gesamtsumme für Ihren Fall.

Ein Posten, den es nur in der IT-Forensik gibt

Die forensische Auswertung eines Handys oder Rechners folgt einer anderen Rechnung als eine Observation. Die Analysesysteme kosten jährliche Lizenzgebühren, und für jedes einzelne untersuchte Gerät wird zusätzlich eine Gebühr an den Softwarehersteller fällig. Dieser Betrag entsteht unabhängig davon, wie lange unser TÜV-geprüfter IT-Forensiker an dem Gerät arbeitet.

Deshalb lässt sich eine forensische Untersuchung nicht über einen reinen Stunden­satz abbilden. Fragen Sie hier ausdrücklich nach dem Preis je Gerät, dann wissen Sie, woran Sie sind.

Wie sich das in Zahlen niederschlägt, lesen Sie jetzt.

Der Stunden­satz einer Detektei in Deutschland

Die übliche Spanne

In Deutschland liegen die Kosten für eine Detektiv­stunde üblicherweise zwischen 70 und 160 Euro je eingesetztem Sach­bearbeiter. Innerhalb dieser Spanne bewegt sich der ganz überwiegende Teil der Angebote am Markt.

Ein Tagessatz ist keine eigene Preisart, sondern das Ergebnis aus Stunden­satz mal Einsatz­dauer. Als grober Richtwert liegt ein Einsatztag zwischen 800 und 1500 Euro. Es kann auch deutlich mehr sein, je nachdem, mit welchem Einsatz­fahrzeug gefahren wird, welche Technik an Bord ist und welche Ausbildung die eingesetzten Kräfte mitbringen. Bei einer fahrenden Observation mit zwei Kräften vervielfacht sich der Betrag entsprechend.

Wo eine Detektei innerhalb der Spanne liegt, entscheidet sich nicht am Firmen­schild, sondern daran, wer den Fall bearbeitet. Für die üblichen Aufgaben liegen wir im mittleren Bereich. Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass Paul Malberg Ihren Fall persönlich führt und kein anderer Sach­bearbeiter, kann der Satz auch bei 160 Euro netto je Stunde liegen. Sie erfahren vorher, was für Ihren Fall gilt.

Warum wir hier keine Preisliste zeigen

Eine Preisliste würde suggerieren, dass jeder Fall gleich ist. Das ist er nicht. Eine Recherche im Innendienst und eine Nacht­observation im ländlichen Raum haben wenig miteinander gemein, obwohl beide nach Stunden abgerechnet werden.

Deshalb nennen wir Ihnen den Preis für Ihren Fall, nachdem wir wissen, worum es geht. Für viele Aufträge können wir dabei einen Pauschal­preis anbieten, sodass Sie vor der Beauf­tragung mit einer festen Zahl rechnen. Der Dienstleistungs­vertrag gibt die Kosten so wieder, dass Sie sie selbst nachrechnen können.

Was der Preis über die Quali­fikation sagt, und was nicht

Detektiv ist in Deutschland keine geschützte Berufs­bezeichnung. Wer eine Detektei betreibt, meldet ein Gewerbe nach § 14 GewO an. Einen Befähigungs­nachweis verlangt der Gesetz­geber dafür nicht. Die Detektei zählt zwar nach § 38 GewO zu den über­wachungs­bedürftigen Gewerben, das läuft aber über Register: Der Inhaber legt der Behörde ein Führungs­zeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbe­zentral­register vor. Geprüft wird damit der Register­eintrag, nicht das Können. Die Erlaubnis nach § 34a GewO, die häufig genannt wird, betrifft das Bewachungs­gewerbe, also etwa Laden­detektive, die für ein Bewachungs­unternehmen fremde Waren schützen, und nicht die ermittelnde Detektei.

Weder aus dem Gewerbe­schein noch aus dem Stunden­satz allein lässt sich die Quali­fikation deshalb ablesen. Aussagekräftiger sind Nachweise, die jemand freiwillig erbracht hat, und die juristische Ausbildung dessen, der Ihren Fall führt.

Zu den freiwilligen Nachweisen gehört die Prüfung zum geprüften Detektiv ZAD. Die Zentral­stelle für die Ausbildung im Detektiv­gewerbe besteht seit 1986, ihren Bildungsplan hat sie mit den Berufsverbänden der Branche erarbeitet, und sie nimmt seit Ende der achtziger Jahre Prüfungen ab. Zahlreiche ihrer Ausbildungsunterlagen hat Paul Malberg überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.

  • Wer bearbeitet meinen Fall persönlich, und welche Ausbildung hat diese Person?
  • Wie viele Kräfte werden eingesetzt, und warum gerade so viele?
  • Welche Nachweise gibt es über Prüfungen und Mitgliedschaften?
  • Wie sieht ein Ermittlungs­bericht aus, der vor Gericht Bestand hat?

Bei uns verantwortet er als geprüfter Detektiv ZAD, Volljurist und Beweisexperte die Ermittlungen. Sie sprechen während aller detektivischen Maßnahmen unmittelbar mit ihm.

Drei Sätze, die man oft liest, und was tatsächlich im Gesetz steht

Rund um die Zulassung von Detekteien halten sich hartnäckig einige Vorstellungen, die so nicht zutreffen. Weil sie bei der Auswahl einer Detektei in die Irre führen, hier der Abgleich mit dem Gesetzes­text.

  • „Eine Detektei braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO.“ Diese Erlaubnis gilt dem Bewachungs­gewerbe. Sie betrifft etwa Laden­detektive, die für ein Bewachungs­unternehmen fremde Waren schützen. Für die ermittelnde Detektei sieht das Gesetz sie nicht vor. Auch die Zentral­stelle für die Ausbildung im Detektiv­gewerbe stellt klar, dass Privat­detektiv und Kaufhaus­detektiv gewerberechtlich getrennt sind.
  • „Es gibt eine staatliche Detektiv­lizenz.“ Eine solche Lizenz kennt das deutsche Recht nicht. Angemeldet wird ein Gewerbe nach § 14 GewO, einen Befähigungs­nachweis verlangt der Gesetz­geber dafür nicht. Wenn dennoch von einer Lizenz die Rede ist, ist damit meistens etwas anderes gemeint, eine Verbands­mitgliedschaft oder eine freiwillige Prüfung.
  • „Der Staat prüft, ob ein Detektiv etwas kann.“ Nach § 38 GewO gehört die Detektei zu den über­wachungs­bedürftigen Gewerben. Vorgelegt werden dafür ein Führungs­zeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbe­zentral­register. Das ist eine Registerabfrage. Sie sagt, ob etwas gegen den Betrieb spricht, und nichts über die fachliche Eignung. Bei erwiesener Unzuverlässigkeit kann das Gewerbe nach § 35 GewO untersagt werden.

Aus alldem folgt kein Grund zur Sorge, wohl aber ein Rat: Fragen Sie nach dem, was jemand freiwillig nachgewiesen hat. Genau darin unterscheiden sich Detekteien.

Bevor Sie beauftragen, lohnt ein Blick auf die Frage, wer die Kosten am Ende trägt.

Wer die Detektiv­kosten am Ende trägt

Für viele Auftraggeber ist der Stunden­satz nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte lautet: Bekomme ich das Geld wieder? In einer Reihe von Fällen sprechen Gerichte dem Auftraggeber die Detektiv­kosten zu, etwa gegenüber einem Arbeitnehmer, der bei einer vorsätzlichen Pflicht­verletzung überführt wurde.

Die drei Voraus­setzungen aus der Recht­sprechung

Das Bundes­arbeits­gericht hat die Linie im Urteil vom 28. Oktober 2010, Aktenzeichen 8 AZR 547/09, gezogen. Danach kommt eine Erstattung in Betracht, wenn drei Punkte zusammenkommen:

  • Es bestand ein konkreter Verdacht einer Vertrags­pflicht­verletzung, nicht nur ein ungutes Gefühl.
  • Der Verdacht hat sich bestätigt, der Arbeitnehmer hat also tatsächlich vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen.
  • Die Beauf­tragung war erforderlich, um die Vertrags­störung zu beseitigen.

An der dritten Voraussetzung entscheidet sich in der Praxis das meiste. Wer erst ermitteln lässt, um später Schadens­ersatz beziffern zu können, steht anders da als wer ermitteln lässt, um ein laufendes Fehlverhalten zu beenden. Wie ein Auftrag zugeschnitten wird, hat deshalb Folgen für die Rechnung am Ende. Wir haben diese Rahmen­bedingungen von Anfang an im Blick und sprechen die Sprache Ihrer Rechts­abteilung.

Die Einzelheiten, die Rechtsgrundlage und acht weitere Urteile dazu stehen auf unserer eigenen Seite.

Häufige Fragen zu Detekteien und ihren Kosten

Was kostet eine Detektei pro Stunde?

Üblich sind 70 bis 160 Euro je Stunde und eingesetztem Sach­bearbeiter. Wo Sie in dieser Spanne landen, hängt vom Auftrag ab und davon, was der Stunden­satz alles abdeckt.

Was kostet ein Privat­detektiv pro Tag?

Als grober Richtwert liegt ein Einsatztag zwischen 800 und 1500 Euro, nach oben ist die Spanne offen. Der Betrag ist kein eigener Tarif, sondern die Einsatz­dauer mal dem Stunden­satz, bei mehreren Kräften entsprechend vervielfacht. Hinzu kommt, welches Einsatz­fahrzeug und welche Technik gebraucht werden und wie die eingesetzten Kräfte ausgebildet sind.

Bekomme ich einen Festpreis?

Für viele Aufträge ja. Wo sich der Aufwand vorher gut einschätzen lässt, etwa bei Recherchen und Zustellungs­nachweisen, nennen wir eine Pauschale. Bei Observationen vereinbaren wir stattdessen ein Stunden­kontingent, das nicht ohne Ihre Zustimmung überschritten wird.

Kommen zum Stunden­satz noch Kosten dazu?

Das ist der Punkt, an dem sich Angebote am stärksten unterscheiden. Fragen Sie ausdrücklich nach An- und Abfahrt, Kilometern, Zuschlägen, Spesen, Technik, Bericht und Umsatz­steuer. Vergleichen Sie dann die erwartete Gesamtsumme, nicht den Stunden­satz.

Braucht eine Detektei eine besondere Erlaubnis?

Das Detektiv­gewerbe wird nach § 14 GewO angemeldet, einen Befähigungs­nachweis verlangt der Gesetz­geber nicht. Nach § 38 GewO gehört die Detektei zu den über­wachungs­bedürftigen Gewerben, dabei werden ein Führungs­zeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbe­zentral­register vorgelegt. Das sagt etwas über die Register­lage aus, nichts über das fachliche Können. Die oft zitierte Erlaubnis nach § 34a GewO gilt dem Bewachungs­gewerbe. Freiwillige Nachweise wie die Prüfung zum geprüften Detektiv ZAD sagen deshalb mehr über die Quali­fikation aus als der Gewerbe­schein.

Wie weit darf ein Privat­detektiv gehen?

Detektive sind an Zivilrecht, Strafrecht und Datenschutz­recht gebunden. Abhörgeräte, das unbefugte Eindringen in private Räume oder heimliche Peil­sender scheiden in der Regel aus.

Auf das „in der Regel“ kommt es an. Gerade bei GPS und Peil­sendern gibt es enge Konstellationen, in denen der Einsatz doch zulässig sein kann. Diese Ausnahmen zu kennen und sie sauber von der Grenz­über­schreitung zu trennen, ist der eigentliche Unterschied. Wer die Grenze überschreitet, produziert Erkenntnisse, die im Prozess nichts wert sind und obendrein zurückschlagen können. Wir prüfen deshalb vorher, was in Ihrem Fall trägt, und arbeiten mit Methoden, die vor Gericht Bestand haben.

Den Preis für Ihren Fall erfahren

Ein paar Sätze genügen: worum es geht, seit wann, und wie eilig es ist. Und bitte eine Rufnummer, unter der wir Sie erreichen. Wir melden uns und sagen Ihnen, mit welchem Aufwand in Ihrem Fall zu rechnen ist. Für viele Aufträge können wir dabei einen Pauschal­preis nennen.

Sofortberatung unter 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen.

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