* Geprüfte Qualifikation unseres IT-Forensikers als IT Forensic Mobil Expert und IT Forensic Windows Expert.
Was kostet eine Detektei? Detektivkosten und Stundensätze
Informationen zu Stundensätzen, zur Zusammensetzung der Kosten und zu den Qualitätsunterschieden zwischen Detekteien.
Eine seriöse Antwort auf die Preisfrage beginnt nicht mit einer Zahl, sondern mit dem Aufwand. Auf dieser Seite steht, wovon der Preis abhängt, in welchem Rahmen sich Stundensätze in Deutschland bewegen und woran Sie erkennen, wofür Sie zahlen.
Für viele Aufträge können wir Ihnen einen Pauschalpreis nennen, damit die Kosten von Anfang an feststehen.
Womit der Preis überhaupt zustande kommt, steht gleich im nächsten Abschnitt.
Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757. Diese Rufnummer ist aus allen deutschen Netzen kostenlos.
Wie sich die Kosten einer Detektei zusammensetzen
Was den Aufwand bestimmt
Der Preis entsteht nicht aus einem Tarif, sondern aus dem Aufwand. Ihn bestimmen:
- Dauer und Uhrzeiten des Einsatzes
- die Anzahl der eingesetzten Detektive und Sachbearbeiter
- die eingesetzte Technik
- der Schwierigkeitsgrad und die besonderen Anforderungen des Auftrags
Warum eine Observation selten allein läuft
Eine fahrende Observation lässt sich mit einer einzigen Person nicht lückenlos führen. Wer alleine folgt, verliert die Zielperson an der ersten Ampel oder wird erkannt. Deshalb arbeiten wir dabei regelmäßig mit mindestens zwei Detektiven.
Das erklärt den größten Teil der Kostenunterschiede zwischen einer Observation und einer reinen Recherche. Wer mit einem auffällig niedrigen Preis für eine Observation wirbt, sollte gefragt werden, mit wie vielen Kräften er sie führt.
Was im Stundensatz stecken kann, und was nicht
Hier unterscheiden sich Angebote am stärksten, und hier entstehen die bösen Überraschungen. Manche Detekteien rechnen alles über den Stundensatz ab, andere stellen die einzelnen Posten daneben. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, wie es bei folgenden Punkten gehalten wird:
- An- und Abfahrtzeiten sowie Kilometer
- Wochenend-, Nacht- und Feiertagszuschläge
- Spesen wie Parkgebühren, Eintrittsgelder und Verpflegung
- Technik, etwa Kameras, Fahrzeuge und forensische Systeme
- die Erstellung des Ermittlungsberichts
- Umsatzsteuer: sind die genannten Preise netto oder brutto?
Zwei Angebote mit demselben Stundensatz können sich in der Endsumme deutlich unterscheiden, wenn das eine Fahrtzeiten und Bericht enthält und das andere nicht. Vergleichen Sie deshalb nicht den Stundensatz, sondern die erwartete Gesamtsumme für Ihren Fall.
Ein Posten, den es nur in der IT-Forensik gibt
Die forensische Auswertung eines Handys oder Rechners folgt einer anderen Rechnung als eine Observation. Die Analysesysteme kosten jährliche Lizenzgebühren, und für jedes einzelne untersuchte Gerät wird zusätzlich eine Gebühr an den Softwarehersteller fällig. Dieser Betrag entsteht unabhängig davon, wie lange unser TÜV-geprüfter IT-Forensiker an dem Gerät arbeitet.
Deshalb lässt sich eine forensische Untersuchung nicht über einen reinen Stundensatz abbilden. Fragen Sie hier ausdrücklich nach dem Preis je Gerät, dann wissen Sie, woran Sie sind.
Wie sich das in Zahlen niederschlägt, lesen Sie jetzt.
Der Stundensatz einer Detektei in Deutschland
Die übliche Spanne
In Deutschland liegen die Kosten für eine Detektivstunde üblicherweise zwischen 70 und 160 Euro je eingesetztem Sachbearbeiter. Innerhalb dieser Spanne bewegt sich der ganz überwiegende Teil der Angebote am Markt.
Ein Tagessatz ist keine eigene Preisart, sondern das Ergebnis aus Stundensatz mal Einsatzdauer. Als grober Richtwert liegt ein Einsatztag zwischen 800 und 1500 Euro. Es kann auch deutlich mehr sein, je nachdem, mit welchem Einsatzfahrzeug gefahren wird, welche Technik an Bord ist und welche Ausbildung die eingesetzten Kräfte mitbringen. Bei einer fahrenden Observation mit zwei Kräften vervielfacht sich der Betrag entsprechend.
Wo eine Detektei innerhalb der Spanne liegt, entscheidet sich nicht am Firmenschild, sondern daran, wer den Fall bearbeitet. Für die üblichen Aufgaben liegen wir im mittleren Bereich. Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass Paul Malberg Ihren Fall persönlich führt und kein anderer Sachbearbeiter, kann der Satz auch bei 160 Euro netto je Stunde liegen. Sie erfahren vorher, was für Ihren Fall gilt.
Warum wir hier keine Preisliste zeigen
Eine Preisliste würde suggerieren, dass jeder Fall gleich ist. Das ist er nicht. Eine Recherche im Innendienst und eine Nachtobservation im ländlichen Raum haben wenig miteinander gemein, obwohl beide nach Stunden abgerechnet werden.
Deshalb nennen wir Ihnen den Preis für Ihren Fall, nachdem wir wissen, worum es geht. Für viele Aufträge können wir dabei einen Pauschalpreis anbieten, sodass Sie vor der Beauftragung mit einer festen Zahl rechnen. Der Dienstleistungsvertrag gibt die Kosten so wieder, dass Sie sie selbst nachrechnen können.
Was der Preis über die Qualifikation sagt, und was nicht
Detektiv ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer eine Detektei betreibt, meldet ein Gewerbe nach § 14 GewO an. Einen Befähigungsnachweis verlangt der Gesetzgeber dafür nicht. Die Detektei zählt zwar nach § 38 GewO zu den überwachungsbedürftigen Gewerben, das läuft aber über Register: Der Inhaber legt der Behörde ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor. Geprüft wird damit der Registereintrag, nicht das Können. Die Erlaubnis nach § 34a GewO, die häufig genannt wird, betrifft das Bewachungsgewerbe, also etwa Ladendetektive, die für ein Bewachungsunternehmen fremde Waren schützen, und nicht die ermittelnde Detektei.
Weder aus dem Gewerbeschein noch aus dem Stundensatz allein lässt sich die Qualifikation deshalb ablesen. Aussagekräftiger sind Nachweise, die jemand freiwillig erbracht hat, und die juristische Ausbildung dessen, der Ihren Fall führt.
Zu den freiwilligen Nachweisen gehört die Prüfung zum geprüften Detektiv ZAD. Die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe besteht seit 1986, ihren Bildungsplan hat sie mit den Berufsverbänden der Branche erarbeitet, und sie nimmt seit Ende der achtziger Jahre Prüfungen ab. Zahlreiche ihrer Ausbildungsunterlagen hat Paul Malberg überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
- Wer bearbeitet meinen Fall persönlich, und welche Ausbildung hat diese Person?
- Wie viele Kräfte werden eingesetzt, und warum gerade so viele?
- Welche Nachweise gibt es über Prüfungen und Mitgliedschaften?
- Wie sieht ein Ermittlungsbericht aus, der vor Gericht Bestand hat?
Bei uns verantwortet er als geprüfter Detektiv ZAD, Volljurist und Beweisexperte die Ermittlungen. Sie sprechen während aller detektivischen Maßnahmen unmittelbar mit ihm.
Drei Sätze, die man oft liest, und was tatsächlich im Gesetz steht
Rund um die Zulassung von Detekteien halten sich hartnäckig einige Vorstellungen, die so nicht zutreffen. Weil sie bei der Auswahl einer Detektei in die Irre führen, hier der Abgleich mit dem Gesetzestext.
- „Eine Detektei braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO.“ Diese Erlaubnis gilt dem Bewachungsgewerbe. Sie betrifft etwa Ladendetektive, die für ein Bewachungsunternehmen fremde Waren schützen. Für die ermittelnde Detektei sieht das Gesetz sie nicht vor. Auch die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe stellt klar, dass Privatdetektiv und Kaufhausdetektiv gewerberechtlich getrennt sind.
- „Es gibt eine staatliche Detektivlizenz.“ Eine solche Lizenz kennt das deutsche Recht nicht. Angemeldet wird ein Gewerbe nach § 14 GewO, einen Befähigungsnachweis verlangt der Gesetzgeber dafür nicht. Wenn dennoch von einer Lizenz die Rede ist, ist damit meistens etwas anderes gemeint, eine Verbandsmitgliedschaft oder eine freiwillige Prüfung.
- „Der Staat prüft, ob ein Detektiv etwas kann.“ Nach § 38 GewO gehört die Detektei zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Vorgelegt werden dafür ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Das ist eine Registerabfrage. Sie sagt, ob etwas gegen den Betrieb spricht, und nichts über die fachliche Eignung. Bei erwiesener Unzuverlässigkeit kann das Gewerbe nach § 35 GewO untersagt werden.
Aus alldem folgt kein Grund zur Sorge, wohl aber ein Rat: Fragen Sie nach dem, was jemand freiwillig nachgewiesen hat. Genau darin unterscheiden sich Detekteien.
Bevor Sie beauftragen, lohnt ein Blick auf die Frage, wer die Kosten am Ende trägt.
Wer die Detektivkosten am Ende trägt
Für viele Auftraggeber ist der Stundensatz nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte lautet: Bekomme ich das Geld wieder? In einer Reihe von Fällen sprechen Gerichte dem Auftraggeber die Detektivkosten zu, etwa gegenüber einem Arbeitnehmer, der bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wurde.
Die drei Voraussetzungen aus der Rechtsprechung
Das Bundesarbeitsgericht hat die Linie im Urteil vom 28. Oktober 2010, Aktenzeichen 8 AZR 547/09, gezogen. Danach kommt eine Erstattung in Betracht, wenn drei Punkte zusammenkommen:
- Es bestand ein konkreter Verdacht einer Vertragspflichtverletzung, nicht nur ein ungutes Gefühl.
- Der Verdacht hat sich bestätigt, der Arbeitnehmer hat also tatsächlich vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen.
- Die Beauftragung war erforderlich, um die Vertragsstörung zu beseitigen.
An der dritten Voraussetzung entscheidet sich in der Praxis das meiste. Wer erst ermitteln lässt, um später Schadensersatz beziffern zu können, steht anders da als wer ermitteln lässt, um ein laufendes Fehlverhalten zu beenden. Wie ein Auftrag zugeschnitten wird, hat deshalb Folgen für die Rechnung am Ende. Wir haben diese Rahmenbedingungen von Anfang an im Blick und sprechen die Sprache Ihrer Rechtsabteilung.
Die Einzelheiten, die Rechtsgrundlage und acht weitere Urteile dazu stehen auf unserer eigenen Seite.
Häufige Fragen zu Detekteien und ihren Kosten
Was kostet eine Detektei pro Stunde?
Üblich sind 70 bis 160 Euro je Stunde und eingesetztem Sachbearbeiter. Wo Sie in dieser Spanne landen, hängt vom Auftrag ab und davon, was der Stundensatz alles abdeckt.
Was kostet ein Privatdetektiv pro Tag?
Als grober Richtwert liegt ein Einsatztag zwischen 800 und 1500 Euro, nach oben ist die Spanne offen. Der Betrag ist kein eigener Tarif, sondern die Einsatzdauer mal dem Stundensatz, bei mehreren Kräften entsprechend vervielfacht. Hinzu kommt, welches Einsatzfahrzeug und welche Technik gebraucht werden und wie die eingesetzten Kräfte ausgebildet sind.
Bekomme ich einen Festpreis?
Für viele Aufträge ja. Wo sich der Aufwand vorher gut einschätzen lässt, etwa bei Recherchen und Zustellungsnachweisen, nennen wir eine Pauschale. Bei Observationen vereinbaren wir stattdessen ein Stundenkontingent, das nicht ohne Ihre Zustimmung überschritten wird.
Kommen zum Stundensatz noch Kosten dazu?
Das ist der Punkt, an dem sich Angebote am stärksten unterscheiden. Fragen Sie ausdrücklich nach An- und Abfahrt, Kilometern, Zuschlägen, Spesen, Technik, Bericht und Umsatzsteuer. Vergleichen Sie dann die erwartete Gesamtsumme, nicht den Stundensatz.
Braucht eine Detektei eine besondere Erlaubnis?
Das Detektivgewerbe wird nach § 14 GewO angemeldet, einen Befähigungsnachweis verlangt der Gesetzgeber nicht. Nach § 38 GewO gehört die Detektei zu den überwachungsbedürftigen Gewerben, dabei werden ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt. Das sagt etwas über die Registerlage aus, nichts über das fachliche Können. Die oft zitierte Erlaubnis nach § 34a GewO gilt dem Bewachungsgewerbe. Freiwillige Nachweise wie die Prüfung zum geprüften Detektiv ZAD sagen deshalb mehr über die Qualifikation aus als der Gewerbeschein.
Wie weit darf ein Privatdetektiv gehen?
Detektive sind an Zivilrecht, Strafrecht und Datenschutzrecht gebunden. Abhörgeräte, das unbefugte Eindringen in private Räume oder heimliche Peilsender scheiden in der Regel aus.
Auf das „in der Regel“ kommt es an. Gerade bei GPS und Peilsendern gibt es enge Konstellationen, in denen der Einsatz doch zulässig sein kann. Diese Ausnahmen zu kennen und sie sauber von der Grenzüberschreitung zu trennen, ist der eigentliche Unterschied. Wer die Grenze überschreitet, produziert Erkenntnisse, die im Prozess nichts wert sind und obendrein zurückschlagen können. Wir prüfen deshalb vorher, was in Ihrem Fall trägt, und arbeiten mit Methoden, die vor Gericht Bestand haben.
Den Preis für Ihren Fall erfahren
Ein paar Sätze genügen: worum es geht, seit wann, und wie eilig es ist. Und bitte eine Rufnummer, unter der wir Sie erreichen. Wir melden uns und sagen Ihnen, mit welchem Aufwand in Ihrem Fall zu rechnen ist. Für viele Aufträge können wir dabei einen Pauschalpreis nennen.
Sofortberatung unter 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen.



