Erste Instanz
Zuständig ist das Arbeitsgericht Mönchengladbach in der Hohenzollernstraße 155. Es hat sechs Kammern, und sein Bezirk umfasst neben der Stadt Mönchengladbach den gesamten Rhein-Kreis Neuss.
Verhandelt wird allerdings nicht immer dort: Für einen Teil des Kreisgebiets hält das Gericht Gerichtstage in Neuss ab. Welcher Ort im Einzelfall gilt, ergibt die Geschäftsverteilung.




