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Detektei Bonn

Detektei PROOF-MANAGEMENT
Gestellte Einsatzszene, Bild KI generiert

TÜV Rheinland geprüft: unser IT-Forensiker als IT Forensic Mobil Expert und IT Forensic Windows Expert.

Beobachten · Ermitteln · Beweise sichern

Detektei für Bonn

PROOF-MANAGEMENT GmbH

Nächster Standort Köln, circa 30 Kilometer

Außergewöhnliche Kompetenz und belastbare Erkenntnisse zu transparenten Kosten.

Privat­detektiv und Wirtschafts­detektei für Bonn, diskrete Ermittlungen im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen und im südlichen Rheinland. Womit wir in Bonn beauftragt werden: Personen­ermittlungen, Vorfälle am Arbeits­platz, Zweifel an einer Arbeits­unfähigkeit, Verdacht auf Mithören und vieles mehr.

Kostenlos anrufen:

0800 30 50 757

Einsatzort Bonn, keine Nieder­lassung. Besprechungen führen wir telefonisch, per Videokonferenz oder an einem unserer Standorte, bei Unternehmen und Kanzleien auch bei Ihnen vor Ort.

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Worum geht es: privat oder geschäftlich?

Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT

Ihr Ansprechpartner

Paul H. Malberg

ZAD-geprüfter Detektiv und Volljurist

Persönliche Verantwortung: Volljurist an der Spitze, nicht im Hintergrund.

Rufen Sie an: Das Gespräch ist vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.

Ehrliche Einschätzung vor dem Auftrag: halten wir die Aussichten für schlecht, sagen wir Ihnen das.

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Wer wir sind, wie wir arbeiten, mit Stimmen von Privaten und Unternehmen.

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Leuchtturm bei Nacht, Sinnbild für das Zitat über die Detektei

Was Kunden über uns sagen

Rückmeldungen unserer Auftraggeber

Aus der Wirtschaft, aus Organisationen und Verbänden sowie von Privatpersonen. „Der Leuchtturm in der Branche der Detekteien“, Zitat eines führenden Wirtschaftsstrafrechtlers über PROOF-MANAGEMENT.

Zu den Referenzen

Was uns auszeichnet

Erfahrung, Referenzen und Mitgliedschaft

Als einzige Detektei Deutschlands beratendes Fördermitglied im Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen. Geleitet von einem Ermittler mit über 20 Jahren Praxis, von täglichen Ermittlungsaufgaben für Private und die Wirtschaft bis zu komplexen Compliance-Fällen.

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Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Unsere Leistungen für Bonn und die Region.

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So geht es weiter Wie eine Anfrage abläuft
  1. Sie schildern den Fall. Über die Rufnummer stellen Sie den Kontakt her, oder Sie schreiben uns über das Formular. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.
  2. Wir ordnen ein, was möglich ist. Was sich mit welchem Aufwand erreichen lässt und wie die Rahmen­bedingungen sind, besprechen wir im Gespräch.
  3. Sie bekommen es schriftlich. Umfang, Vorgehen und Kosten stehen im Vertrag. Erst danach beginnt die Arbeit.
Unser nächster Standort

Köln

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Bonn ist eine Stadt der Schreibtische. Bundesbehörden und Bundesanstalten haben hier ihren Sitz, dazu die Zentralen zweier Konzerne, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und eine der größten Universitäten des Landes. Produziert wird wenig, verwaltet, geforscht und verhandelt sehr viel. Entsprechend ist, was uns von hier erreicht. In den Verwaltungen geht es meist um Arbeitszeit, die im Homeoffice oder unterwegs erfasst wird, um Beschäftigte, die während dieser Zeit anderswo sind, und um Vertraulichkeit, die nicht gehalten wurde. In Forschung und Vertrieb eher um abgeflossene Unterlagen und um Geschäftspartner, über die man zu wenig weiß. Privat erreichen uns vor allem Personenrecherchen und Nachstellungen, dazu Sach­verhalte, die später vor dem Familiengericht Bestand haben müssen.

Ihr Problem

Worum geht es bei Ihnen?

Privatpersonen Ich habe ein privates Anliegen
Personenrecherche und Aufenthaltsermittlung

Wo hält sich jemand auf, der nicht gefunden werden möchte? Wir ermitteln die ladungsfähige Anschrift oder den tatsächlichen Aufenthalt, in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und weit darüber hinaus.

Ob eine Forderung durchgesetzt oder ein Verfahren fortgeführt werden kann, entscheidet sich oft an dieser einen Information.

Wir arbeiten dabei in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis, bundesweit und international.

Stalking, Nachstellungen und Bedrohungen

Nachstellungen hören selten von allein auf. Wir ermitteln, von wem sie ausgehen, und sichern die einzelnen Vorfälle in einer Form, mit der Polizei, Kanzlei und Gewaltschutzverfahren tatsächlich arbeiten können.

Wichtiger als Lückenlosigkeit ist dabei, dass jeder einzelne Beleg später standhält.

Wir sichern die einzelnen Vorfälle so, dass Polizei und Gericht in Bonn damit arbeiten können. Wir arbeiten in Bonn, bundesweit und international.

Unterhalt, Sorgerecht und Zusammenleben nachweisen

Familiengerichte entscheiden nach dem, was belegt ist: eine neue häusliche Gemeinschaft, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, eine nur auf dem Papier vollzogene Trennung oder Beobachtungen zum Kindeswohl.

Diese Umstände dokumentieren wir so, dass Ihre Kanzlei unmittelbar damit weiterarbeiten kann.

Voraussetzung ist ein rechtlich tragfähiger Anlass, etwa ein anhängiges oder unmittelbar bevorstehendes Verfahren. Ob er vorliegt, besprechen wir, bevor irgendetwas veranlasst wird.

Wir arbeiten dabei in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis, bundesweit und international.

Rufschädigung und falsche Bewertungen

Hinter erfundenen Bewertungen und Verleumdungen steht immer jemand. Wir ermitteln, wer die Beiträge zu verantworten hat, und stellen die Zusammenhänge so dar, dass rechtlich dagegen vorgegangen werden kann.

Wir arbeiten dabei in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis, bundesweit und international.

Backgroundchecks zu Personen

Bevor Sie sich privat oder finanziell binden, klären wir, was über Ihr Gegenüber wirklich nachweisbar ist, und benennen ebenso deutlich die Punkte, für die es keine belastbare Grundlage gibt.

Wir arbeiten dabei in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis, bundesweit und international.

Anonyme Schreiben und Drohbriefe GPS-Tracker und Wanzen aufspüren Verdacht auf Hacking und Spyware Erbenermittlung und Vermögenswerte Angelegenheiten in Vertrauensfragen Mobbing oder Gewalt am Arbeitsplatz
Mein Thema ist nicht dabei

Nichts davon passt? Ein Anruf klärt das schneller als jede Liste. Paul H. Malberg hört sich Ihre Schilderung an und sagt Ihnen ohne Umschweife, ob eine Detektei hier überhaupt der richtige Weg ist.

Unternehmen und Kommunen Ich handle für einen Betrieb oder eine Behörde
Arbeits­zeit­betrug

Wir gleichen ab, was abgerechnet wurde und was tatsächlich geschehen ist. Das Ergebnis wird so dokumentiert, dass es im Kündigungsschutzprozess Bestand hat.

In den Bonner Verwaltungen und Behörden geht es dabei meist um Zeit, die im Homeoffice oder unterwegs erfasst wird. Wir arbeiten in Bonn, bundesweit und international.

Lohn­fortzahlungs­betrug im Krankheitsfall

Eine Arbeits­unfähig­keits­beschei­nigung hat einen hohen Beweiswert; erschüttern lässt er sich nur mit belegten Beobachtungen. Genau die liefern wir, sachlich, datiert und ohne Ausschmückung.

Zuständig ist das Arbeits­gericht Bonn, dessen Bezirk auch den Kreis Euskirchen umfasst. Für den Kreis Euskirchen besteht ein Gerichtstag im dortigen Amtsgericht. Wir arbeiten in Bonn, bundesweit und international.

Mitarbeiterkriminalität und interne Untersuchungen

Fehlbestände, auffällige Stornos, Ware, die das Haus ohne Beleg verlässt: Solche Fälle klären wir im laufenden Betrieb, ohne Aushang, ohne Unruhe in der Belegschaft.

Wir arbeiten dabei in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und in der Kölner Bucht, bundesweit und international.

Vertrauensfragen und interne Konflikte

Nicht jeder Verdacht zielt auf eine Straftat. Auch zerrüttete Führungsebenen, Zweifel an der Loyalität, Hinweise auf eine unerlaubte Neben­tätigkeit oder Vorwürfe zwischen Beschäftigten gehören hierher.

Dafür stehen interne Untersuchungen, Mitarbeiterinterviews und, wo es der Sache dient, technische Prüfungen zur Verfügung.

Weil solche Sach­verhalte regelmäßig datenschutzsensible Bereiche berühren, wird das Vorgehen abgestimmt, bevor die erste Maßnahme beginnt.

Wir arbeiten dabei in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis und in der Kölner Bucht, bundesweit und international.

Backgroundchecks zu Personen und Firmen

Vor der Besetzung einer Schlüsselposition, vor Beteiligungen oder größeren Aufträgen prüfen wir Hintergrund, Verflechtungen und wirtschaftliche Belastbarkeit Ihres Gegenübers.

Häufig geht es um Geschäftspartner, über die man in Bonn zu wenig weiß. Wir arbeiten in Bonn, bundesweit und international.

Verrat von Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen Verdacht auf Hacking und Spyware Nachweis von Datendiebstahl durch IT-Forensik Verstoß gegen nachvertragliche Wettbewerbs­verbote Person oder Aufenthaltsort ermitteln Schwarzarbeit und unerlaubte Neben­tätigkeit Bewerbungsbetrug Lauschabwehr im Unternehmen Erpressung des Unternehmens Illegale Müllentsorgung (Kommunen)
Mein Thema ist nicht dabei

Ihr Anliegen taucht in der Liste nicht auf? Rufen Sie durch oder nutzen Sie das Formular. Paul H. Malberg ordnet den Vorgang ein und benennt, welche Maßnahme in Betracht kommt, und welche er Ihnen ausdrücklich nicht empfiehlt.

Vor Ort in Bonn

Was ein Detektiv in Bonn beachten muss

Was ein Auftrag in Bonn verlangt, hängt vom Anliegen ab. Eine Adressermittlung führt über andere Wege als die Untersuchung eines Gerätes, und eine Beobachtung stellt wieder andere Anforderungen. Am Beispiel einer Beobachtung lässt sich zeigen, worauf es hier ankommt.

Die Fußgängerzone besteht seit 1967 und läuft vom Bertha-von-Suttner-Platz über Markt, Remigiusplatz und Münsterplatz bis zum Bahnhofsvorplatz. Das Zentrum umfasst 85 Hektar, hat aber nur rund 5.000 Einwohner: tagsüber viel Publikum, abends leer. Eine Beobachtung, die um sechs noch unauffällig war, steht um zehn allein auf dem Platz.

Die Nordstadt ist gründerzeitlich dicht bebaut, überwiegend drei Geschosse, enge und verwinkelte Straßen, rund 16.000 Einwohner, seit 1990 vollständig unter Denkmalschutz. Der Venusberg ist das Gegenteil: rund 2.200 Einwohner auf vier Quadratkilometern, Siedlungen der fünfziger und sechziger Jahre und viele Villen. Dort fällt ein fremdes Fahrzeug der Nachbarschaft auf.

Das Venusberg-Plateau liegt bis zu 171 Meter hoch und damit rund sechzig Meter über der Innenstadt; östlich schließt hinter dem Rhein das Siebengebirge an. Über den Fluss führen drei Brücken, und über die nördliche läuft die A565 als Nordtangente. Am Autobahnkreuz Bonn-Nord fehlt die Verbindung von der A565 auf die A555 in Richtung Bonn: wer sie braucht, fährt einen Umweg, und wer das nicht weiß, verliert die Zielperson. Ein Privatdetektiv allein reicht dafür selten; je nach Schweregrad des Falls arbeiten wir mit zwei oder drei Fahrzeugen. Geht es um eine Firmenadresse, die längere Zeit beobachtet werden muss, arbeiten wir stattdessen von einer getarnten Basis aus.

Alles davon nur so weit, wie es zielführend, diskret und verhältnismäßig ist.

Wo wir sitzen. Nicht in Bonn. Unser nächster Standort ist Köln, circa dreißig Kilometer entfernt, die Verwaltung in Bergisch Gladbach. Für Unternehmen, Kanzleien und Behörden kommen wir nach Bonn, ins Haus oder in die Kanzlei. Private Anliegen besprechen wir in aller Regel am Telefon. Zuständiges Gericht und Bezirk

Beispielsfall aus der Praxis

Wenn der Arbeitsplatz die Wohnung ist

Ein Fall aus einer Bonner Verwaltung, anonymisiert. Er zeigt, wo bei mobiler Arbeit die Grenze verläuft, und warum sie genau dort verläuft.

Der Anlass

Ein Beschäftigter arbeitete überwiegend mobil. Über Monate war er während der erfassten Arbeitszeit wiederholt nicht erreichbar, und Vorgänge blieben auffällig lange liegen.

Ein Verdacht allein trägt keine Maßnahme. Vor dem ersten Schritt haben wir besprochen, was in einer Wohnung ausgeschlossen ist und was außerhalb bleibt.

Das Vorgehen

Zuerst die eigenen Aufzeichnungen des Hauses: erfasste Zeiten, Bearbeitungsstände und Abwesenheiten wurden über einen längeren Zeitraum nebeneinandergelegt.

Daraus ergaben sich fünf Tage, an denen etwas nicht zusammenpasste. Beobachtet wurde ausschließlich im öffentlichen Raum; die Wohnung selbst blieb außen vor, auch von außen.

Das Ergebnis

An drei Tagen ließ sich belegen, dass der Betroffene während der erfassten Zeit ortsabwesend war und einer anderen Beschäftigung nachging. An zwei Tagen ergab sich nichts.

Der Bericht hält beides fest, mit Datum und Uhrzeit, und sagt ausdrücklich, was offen blieb.

Warum die Wohnung außen vor bleibt

Die Wohnung ist unverletzlich. Daran ändert sich nichts dadurch, dass in ihr gearbeitet wird: Ein Zutrittsrecht hat der Arbeitgeber nicht, und was hinter der Tür geschieht, ist auch keiner Beobachtung zugänglich.

Was im öffentlichen Raum geschieht, ist etwas anderes. Wer diese Grenze nicht kennt, hat am Ende ein Ergebnis, mit dem sich nicht arbeiten lässt. Mehr dazu: Arbeits­zeit­betrug und die Urteile dazu.

Der Fall ist anonymisiert und in den Einzelheiten so zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf Beteiligte möglich sind. Ob und in welchem Umfang eine Maßnahme zulässig ist, entscheidet sich immer am einzelnen Sach­verhalt; das klären wir vorab.

Wenn es vor Gericht geht

Wohin ein Fall in Bonn führt

Rund um Bonn entscheidet der Rhein darüber, welches Gericht zuständig ist. Das klingt nach einer Kleinigkeit und ist im Einzelfall keine.

Erste Instanz

Zuständig ist das Arbeits­gericht Bonn. Sein Bezirk umfasst die Stadt Bonn, den Kreis Euskirchen sowie Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.

Für Euskirchen, Mechernich, Bad Münstereifel, Zülpich, Weilerswist und die übrigen Orte des Kreises besteht der Gerichtstag Euskirchen im dortigen Amts­gerichts­gebäude. Eine Gerichts­verwaltung gibt es dort nicht; Schriftsätze gehen nach Bonn.

Die Berufung

Über Berufungen entscheidet das Landesarbeits­gericht Köln.

Die Berufung sieht den Sach­verhalt zwar noch einmal an, aber sie sieht dieselben Unterlagen. Was in der ersten Instanz nicht festgehalten wurde, lässt sich später nur schwer nachschieben.

Ein Kreis, zwei Arbeits­gerichte

Vom Rhein-Sieg-Kreis gehört nur die linksrheinische Hälfte nach Bonn. Für Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf, Königswinter, Bad Honnef und die übrigen rechtsrheinischen Orte ist das Arbeits­gericht Siegburg zuständig, und dazu ein großer Teil des Oberbergischen Kreises.

Für einen Arbeitgeber mit Beschäftigten auf beiden Seiten heißt das: zwei Gerichte, zwei Spruchkörper, zwei Termine. Wer das erst bei der Klage bemerkt, verliert Zeit.

Wer die Kosten am Ende trägt

Ob die Kosten einer Beobachtung erstattet werden, richtet sich in arbeits­rechtlichen Verfahren nach der Recht­sprechung des Bundes­arbeits­gerichts. Es kommt darauf an, ob ein konkreter Verdacht vorlag, ob die Maßnahme erforderlich war und ob sich eine Pflicht­verletzung tatsächlich bestätigt hat.

Die maßgeblichen Entscheidungen und die Voraus­setzungen dazu haben wir gesondert zusammengestellt: Detektiv­kosten und Erstattungs­fähigkeit. Wie Gerichte diese drei Punkte in einem einzelnen Fallbild anwenden, zeigen beispielhaft die Urteile zum Arbeits­zeit­betrug.

Nicht jeder Fall ist ein Arbeitsfall. Wohin er dann führt:

Wenn es nicht ums Arbeits­verhältnis geht

Im Regelfall zuständig ist das Amts­gericht Bonn in der Wilhelmstraße 21. Sein Bezirk ist enger als der des Arbeits­gerichts: die Städte Bonn und Bornheim sowie die Gemeinden Alfter und Wachtberg. In Insolvenz­sachen ist es dagegen für den ganzen Land­gerichts­bezirk zuständig.

Ab 10.000 Euro Streitwert entscheidet in der Regel das Land­gericht Bonn, im selben Haus. Zu seinem Bezirk gehören sechs Amts­gerichte: Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl. Über Berufungen gegen seine erstinstanzlichen Urteile entscheidet das Ober­landes­gericht Köln am Reichenspergerplatz 1.

Wenn eine Straftat im Raum steht

Die erste Adresse ist dann kein Gericht, sondern die Staats­anwaltschaft Bonn in der Herbert-Rabius-Straße 3, oder die Polizei. Sie ist zuständig für die Bundesstadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis sowie Teile des Oberbergischen Kreises und des Kreises Euskirchen.

Übergeordnet ist die General­staats­anwaltschaft Köln, zu deren Bezirk drei Staats­anwaltschaften gehören. Ob später das Amts­gericht oder das Land­gericht verhandelt, hängt nicht vom Ort ab, sondern von der Straf­erwartung.

Allgemeine Angaben nach den Angaben der Gerichte, Stand August 2026. Sie beschreiben den Regelfall und sind nicht abschließend; Zuständigkeiten und Wert­grenzen können sich ändern. Welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen; besprechen Sie das bitte mit Ihrer Rechts­anwältin oder Ihrem Rechts­anwalt. Welche Maßnahme in Betracht kommt, klären wir vorab.

Detektei PROOF-MANAGEMENT für Bonn

Ermittlungen mit Erfahrung, Diskretion und einem klaren Blick für das Wesentliche

Als Detektei PROOF-MANAGEMENT für Bonn übernehmen wir die Aufklärung anspruchsvoller privater, wirtschaftlicher und technischer Sach­verhalte. Abhängig vom konkreten Informationsbedarf kommen unter anderem Observationen, Personenrecherchen, Wirtschafts- und Privatermittlungen, IT-forensische Untersuchungen oder Maßnahmen der Lauschabwehr in Betracht. Dabei wird jeder Auftrag eigenständig geplant und gezielt auf die jeweilige Fragestellung ausgerichtet. Ob Sie einen Privat­detektiv in Bonn für eine persönliche Frage suchen oder eine Wirtschafts­detektei für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis: der erste Schritt ist derselbe. Wir sehen uns an, was sich überhaupt belastbar klären lässt.

Oft beginnt eine Anfrage mit der Frage, welche Erkenntnisse überhaupt realistisch gewonnen werden können. Ass. jur. Paul H. Malberg, Geschäfts­führer der PROOF-MANAGEMENT GmbH, verschafft sich persönlich einen Überblick über Ihren Sach­verhalt, ordnet die vorhandenen Informationen ein und zeigt Ihnen mögliche nächste Schritte auf. Sie erhalten damit eine klare Grundlage, bevor Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang weitere Ermittlungen erfolgen sollen.

Einsatzort Bonn

PROOF-MANAGEMENT GmbH
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Unter anderem auch in diesen Städten

Wo wir in der Region unter anderem noch arbeiten

Für die Städte ringsum führen wir eigene Seiten, weil die Fälle dort andere sind: im Werk und im Lager anders als in der Verwaltung. Im Einsatz sind wir darüber hinaus in der ganzen Region und bundesweit.

Eine Zahl können wir hier nicht nennen. Ein Hintergrundcheck und eine mehrtägige Observation in Bonn haben wenig gemeinsam, und was Sie am Ende zahlen, hängt an der Aufgabenstellung, nicht an einer Preisliste.

Erst das Gespräch, dann der Vertrag

Sie schildern uns den Sachverhalt. Danach wissen Sie, was wir vorschlagen und was es kostet. Ein Vertrag kommt immer nur schriftlich zustande.

Festpreis, wo er möglich ist

Lässt sich der Aufwand vorher abschätzen, nennen wir Ihnen einen Festpreis. Sonst rechnen wir nach Aufwand ab, in dem Rahmen, den wir vorher vereinbart haben.

Schon im ersten Gespräch

Haben wir bereits am Telefon den Eindruck, dass eine Ermittlung nicht weiterführt, sagen wir Ihnen das, statt einen Auftrag anzunehmen.

Ausführlich zu den Kosten

Er leitet die Detektei und begleitet Ihren Auftrag vom ersten Gespräch bis zum Abschluss. Die Arbeit im Feld übernimmt unser eingespieltes Team.

Das geschulte Denken des Volljuristen

Logisch und zielorientiert: einen Sachverhalt zerlegen, ordnen und auf das Wesentliche bringen. Diese Schulung kommt jedem Auftrag zugute, gleich um welches Thema es geht.

Den rechtlichen Rahmen im Blick

Als Volljurist behält er die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick, in denen ein Auftrag steht. Bei einer Recherche ebenso wie bei einer technischen Untersuchung oder einer Beobachtung.

Mehr als zwanzig Jahre Ermittlungspraxis

Von einfacheren Sachverhalten bis zu internen Ermittlungen in Unternehmen. Diese Erfahrung und die juristische Ausbildung treffen in einer Person zusammen, vom ersten Telefonat an.

Gefragt in der Fachwelt

Als Referent

Für die Deutsche Gesellschaft für Personalführung in Köln, an der Universität zu Köln und für den Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen. Themen unter anderem Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen.

Als Fachautor

Kommentar zum geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, in Info-Intern des Bundesverbands Deutscher Detektive. Das berechtigte Interesse im Bundesdatenschutzgesetz, im Lichte des Grundgesetzes, im Detektiv-Journal. Dazu mehr als ein Dutzend weitere Fachbeiträge.

Warum das hier zählt

Ein Ermittlungsergebnis ist nur so viel wert, wie ein Gericht damit anfangen kann. Die meisten dieser Beiträge sind Kommentierungen zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs.

Eine Auswahl: Vorträge Fachbeiträge Interviews

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Herr Malberg ruft Sie auch gerne zurück

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