Keine Vernehmung
Ein Mitarbeiterinterview ist keine Vernehmung im Sinne der Prozessordnungen. Niemand wird vereidigt, niemand wird belehrt wie bei der Polizei, und ein Geständnis lässt sich nicht erzwingen.
Was bleibt, ist ein Gespräch unter arbeitsrechtlichen Vorzeichen. Gerade deshalb kommt es auf Aussagepsychologie und auf Kenntnisse im Arbeitsrecht an: Wer die Grenzen nicht kennt, macht das Ergebnis angreifbar.



