Auspüren von Personen mittels IT

Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrüger und Blaumacher zeigt Krankenschein

Wir weisen den Lohnfortzahlungsbetrug nach

Wirksam gegen Lügner und Blaumacher

Die vorgetäuschte Krankheit

Die Detektei PROOF-MANAGEMENT GMBH wird fast täglich mit der Aufgabe des Nachweises von Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Entgeltfortzahlungsbetrug betraut.

Der Lohnfortzahlungsbetrug im vermeintlichen Krankheitsfall (oder umgangssprachlich genannt "das Blau machen") gehört zu den häufigsten Formen des vermeintlich entschuldigten Fernbleibens von Mitarbeitern bzw. Beschäftigten und ist ein immer wiederkehrender Bestandteil unserer detektivischen Arbeit.

Der Lohnfortzahlungsbetrug kann viele Ursachen haben:

  • Private Verpflichtungen während der Arbeitszeit.

  • Verpflichtungen, die aus einer erlaubten Nebentätigkeit herrühren.

  • Verpflichtungen, die aus einer unerlaubten Nebentätigkeit herrühren.

  • Ein nicht genehmigter Urlaub wegen dringender betrieblicher Erfordernisse.

  • Eine "durchzechte" Nacht.

  • "Kein Bock auf Arbeiten haben."

Lohnfortzahlungsbetrug und die Auswirkungen

Zugegeben, der Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Entgeltfortzahlunsgsbetrug ist nicht das erste Delikt, das Ihnen vielleicht im Zusammenhang mit dem Tatort Arbeitsplatz in den Sinn kommt. Und trotzdem sind die Auswirkungen des kriminellen "Blaumachens" auch am Arbeitsplatz und somit im Unternehmen zu spüren.

  • Arbeitsabläufe bzw. Betriebsabläufe werden gestört.

  • Personal muss umdisponiert werden.

  • Termine müssen verschoben oder von anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden.

  • Wichtige Arbeit bleibt liegen oder muss auf andere Kollegen verteilt werden, die schließlich unter der Mehrbelastung leiden.

  • Es entstehen atmosphärische Störungen und Anspannungen zwischen den Mitarbeitern.

Auch Kollegen können verantwortlich sein

Der zweite Aspekt, der einen näheren Bezug zum Arbeitsplatz als Tatort aufweist, ist das Fernbleiben von Mitarbeitern als Reaktion inadäquaten Verhaltens von Arbeitskollegen und Vorgesetzten. In diesen Fällen kann durchaus eine Krankheit vorliegen, die das Fernbleiben rechtfertigt. Das Problem liegt dann nicht unmittelbar beim tatsächlich Kranken, sondern je nach Sachverhalt bei den Arbeitskollegen und/oder Vorgesetzten.

Widmen wir uns hier aber wieder dem sog. "Blaumacher" zu.

Wie verhalten, wenn vermeintliche Krankheiten einzelner Personen im Unternehmen überhand nehmen?

Was unternehmen, wenn die Gerüchte der vermeintlichen Krankheit eines Mitarbeiters andere Mitarbeiter im Unternehmen "infizieren"?

Auffälligkeiten

Für den "Blaumacher" bzw. für den Lohnfortzahlungsbetrüger existieren verschiedene Auffälligkeiten.

Sie als Unternehmer sind in der Lage, bereits erste Schlüsselauffälligkeiten zu erkennen. Darunter fallen z.B.

  • entsprechende Hinweise von Arbeitskollegen oder anderen gut informierten Personen.

  • eine kalendarische Systematik im Krankheitsverlauf.

  • ein nicht gewährter Urlaub und die folgende Krankheit.

  • eine Ankündigung der Krankheit durch den Mitarbeiter.

Unsere Detektei beweist den Lohnfortzahlungsbetrug

Ergeben sich für Sie berechtigte Zweifel an der Ehrlichkeit des Mitarbeiters, und besteht ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, sollten Sie im Interesse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter nicht untätig bleiben, sondern zeitnah handeln.

Es ist Ihr Recht, unsere Detektive hinzuzuziehen, die eine vermeintliche Krankheit, also das "Blau machen" respektive den Lohnfortzahlungsbetrug oder das Simulieren einer Krankheit, offen legen können.

In einem ausführlichen Gespräch können Sie erfahren, über welche detektivischen Möglichkeiten und effektive Taktiken unsere Detektei verfügt, um die Lügen der Lohnfortzahlungsbetrüger und Simulanten juristisch sauber zu entlarven.

Wir wissen sehr genau, worauf es zum Überführen der Blaumacher ankommt und beachten die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Vorsicht!

Der gerichtsverwertbare Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug gem. § 263 StGB ist an hohe datenschutzrechtliche Hürden geknüpft.

Lassen Sie uns Ihren Fall professionell und besonnen angehen, bevor Sie in die Haftungsfalle geraten und von Ihrem Mitarbeiter verklagt werden.

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