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Ein Mann liegt auf dem Rasen und begeht Arbeitszeitbetrug, obwohl er arbeiten müsste.

PROOF-MANAGEMENT

Unsere Detektei beweist gerichtsfest den Arbeitszeitbetrug gem. § 263 StGB

  • Herausragende Kompetenz

    Herausragende Kompetenz

    Ihr Berater ist Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv und spezialisiert auf den Nachweis von Arbeitszeitbetrug gemäß § 263 StGB.

  • Einmalige Auszeichnung durch BVAU

    Einmalige Auszeichnung durch BVAU

    Aufgrund unseres detektivischen und arbeitsrechtlichen Expertenwissens sind wir als einzige Detektei in Deutschland beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen.

  • 95% zufriedene Kunden

    95% zufriedene Kunden

    Einwandfreier Ruf der Detektei und überragende Erfolgsquote im Bereich des Nachweises von Arbeitszeitbetrug für Unternehmen und Kommunen.

Mit uns können Sie sich sehen lassen.

Einmalige Kompetenz für Unternehmen, Behörden und Kommunen

Arbeitszeitbetrug in Zeiten der Digitalisierung

Mit dem fortschreitenden Jahr 2025 hat die Digitalisierung nahezu alle Bereiche des beruflichen Alltags erfasst.

Die Möglichkeiten zur Überwachung und Dokumentation von Arbeitszeiten und zum Nachweis von Arbeitszeitbetrug haben sich dadurch erheblich erweitert.

Trotz fortschrittlicher Technologien wie biometrischer Zeiterfassung, GPS-Tracking und automatisierten Systemen zur Überprüfung der Anwesenheit in Echtzeit, bleibt Arbeitszeitbetrug gemäß § 263 StGB ein hartnäckiges Problem. Der kreative Missbrauch solcher Systeme durch Mitarbeiter, von simplen Tricks wie dem Anmelden durch Kollegen bis hin zur Manipulation digitaler Daten, unterstreicht die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Updates und einer Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen. Firmen sind zunehmend gefordert, eine Balance zwischen effizienter Überwachung und dem Respekt vor der Privatsphäre der Mitarbeiter zu finden, um sowohl die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie die DSGVO als auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Fehler im System sind immanent

Haben Sie sich ab und an die Frage gestellt, wieso die Umsatzzahlen und Zielvorgaben Ihres Außendienstmitarbeiters plötzlich nicht mehr erreicht werden?

Vertrauen Sie Ihren Angestellten wirklich blind, wenn diese zu Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren, Botengängen, Kundenbesuchen oder ähnlich gehen?

Haben Sie mal Ihr Zeiterfassungssystem dahingehend überprüft, wie dieses von Ihren Mitarbeitern umgangen werden könnte?

Stört es Sie, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit Ihrer Angestellten möglicherweise von der tatsächlichen Arbeitszeit zu Ihren Ungunsten abweicht?

Fakt ist: Sie können nicht immer und überall vor Ort sein und insbesondere Ihren Außendienstlern auf Schritt und Tritt folgen. Auch der unüberlegte Einsatz technischer Überwachungssysteme oder Ortungsgeräte zwecks Arbeitszeitkontrolle führt unter Umständen dazu, dass Sie sich selbst wegen Datenschutzverstößen einer Ordnungswidrigkeit schuldig oder je nach Konstellation sogar strafbar machen.

Was Sie aber machen können ist auszuloten, wo die Schwachstellen bei der Dokumentation der Arbeitszeiten in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation sind, um gegebenenfalls den Fokus auf die gefährdeten Bereiche zu legen und wachsam zu sein.

Dabei sind wir Ihnen behilflich.

Hinweis zum Betriebsverfassungsgesetz

Ist durch das Zeiterfassungssystem die Identifizierung von Arbeitnehmern unmittelbar oder mittelbar möglich, so hat der Betriebsrat ein Mittbestimmungsrecht gem. § 87 I Nr. 1 BetrVG. Existiert hingegen lediglich eine automatisierte Zugangskontrolle zum Betrieb, die keine Aufschlüsse über die Identität der Benutzer gibt, so steht dem Betriebsrat ein solches Recht nicht zu.

Anders verhält es sich, wenn Mitarbeiter die Kontrollbereiche, also das Unternehmen für auswärtige, geschäftlich veranlasste Termine verlassen müssen.

Zwar ist in der Theorie denkbar, einen Mitarbeiter während der Arbeitszeit mit einem GPS-Sender-Armband auszurüsten, welches die Möglichkeit der Dauerüberwachung und Lokalisation außerhalb des Unternehmens ermöglicht. Rechtlich wäre eine solche Kontrolle wegen eines intensiven Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers jedoch nicht durchsetzbar und auch nicht wünschenswert.

Arbeitszeitbetrug im Homeoffice ebenfalls strafbar

Wenn entgegengebrachtes Vertrauen ausgenutzt wird, wird der Schaden allzu oft erst spät bemerkt. Das Homeoffice ist spätestens seit Corona gekommen, um zu bleiben. Doch mit der Flexibilität steigt auch die Gefahr, dass Mitarbeiter ihre bezahlte Arbeitszeit nicht korrekt erbringen. Arbeitszeitbetrug im Homeoffice ist für viele Unternehmen ein reales Risiko – oft schwer nachweisbar, aber wirtschaftlich spürbar. Daher lautet der aktuelle Trend der Wirtschaft, dass Homeoffice wieder abzubauen, wenn auch mit viel Gegenwehr durch Gewerkschaften und Mitarbeiter.

Einige Mitarbeiter nutzen technische Tricks wie den Mouse Jiggler, der Mausbewegungen simuliert, um computergestützte Überwachungssysteme der Unternehmen auszutricksen. Diese Programme und Tools werden übrigens offensiv im Internet beworben.

Während der Mouse Jiggler agiert, können die Mitarbeiter dann private Dinge zu Hause verrichten. Doch selbst ohne solche Tools können Aufgaben ignoriert, Termine verschoben oder einfach privat verbracht werden – unbemerkt, aber bezahlt.

Während Monitoring-Software sogenannte „Bossware“ nur bedingt Schutz bietet, ist der Einsatz technischer Kontrolle nicht immer rechtssicher oder politisch gewollt. Bei konkretem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Homeoffice ist daher Einschaltung einer erfahrenen Detektei oft der einzig verlässliche Weg, um Arbeitszeitbetrug festzustellen.

So schön kann Arbeiten sein

Mann sitzt im Homeoffice und spielt am Handy

Unsere Detektei beweist Arbeitszeitbetrug mehrmals im Monat

Die Erfahrungen der Detektei PROOF-MANAGEMENT im Bereich des Nachweises von Arbeitszeitbetrug sind erschreckend.

Wir haben Aufträge von Pharmaunternehmen, karitative Einrichtungen, Versorgungswerken, aus der Bauindustrie, dem produzierenden Gewerbe und von vielen anderen Gewerbezweigen erhalten. Die Statistik ist erschreckend.

Im mathematischen Durchschnitt (Statistik aus 2024) haben 9,2 von 10 Mitarbeitern bei der Dokumentation ihrer Arbeitszeit betrogen.

Fälle, die die schlimmsten Erwartungen unserer Kunden übertroffen haben, waren solche, in denen Außendienstmitarbeiter innerhalb einer Woche nicht eine einzige Stunde gearbeitet haben. Stattdessen gingen sie einer Nebentätigkeit neben der Festanstellung nach, hatten neben dem Ehepartner heimlich eine(n) Freund(-in), waren alkoholkrank. drogensüchtig oder spielsüchtig, oder sie waren schlichtweg arbeitsunwillig.

Aber auch etliche Betrügereien wurden nachgewiesen, in denen Mitarbeiter täglich regelmäßig zwischen 3 und etwa 50 Minuten geschummelt haben.

Auf die Arbeitswoche gesehen ist das ein immenser Schaden durch Unproduktivität.

Aufgrund unserer traurigen Statistik müssen wir Ihnen raten, bei Verdachtsfällen genauer hinzusehen und bei Bedarf die tatsächliche Arbeitszeit durch uns neutral und objektiv feststellen zu lassen.

Wir bieten Ihnen bei Arbeitszeitbetrug unsere Hilfe an

Sollten berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Dokumentationen des Mitarbeiters und der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug bestehen, ist der Einsatz unserer Wirtschaftsdetektive ein geeignetes Mittel, um etwa tatsächlichen Außendiensttätigkeiten eines Arbeitnehmers zu verifizieren und falsche Angaben zu erkennen. Aber auch der Nachweis des Betruges der Arbeitszeit im Homeoffice oder direkt bei Ihnen im Unternehmen ist möglich.

Die Detektei PROOF-MANAGEMENT, die von einem Volljuristen geführt wird, ist in Deutschland auf einem beispiellosen detektivischen und juristischen Stand, um Arbeitszeitbetrüger für Unternehmen, Kommunen und Behörden rechtssicher zu überführen.

Mit Hilfe der umfassenden, detailreichen und chronologisch aufgebauten Detektivberichte der Detektei PROOF-MANAGEMENT GMBH sind Sie in der Lage, tatsächliche Beobachtungen während der Arbeitszeit mit den Angaben aus den Außendienstprotokollen zu vergleichen.

Bereits geringe, von unserer Detektei festgestellte Abweichungen von den schriftlichen Angaben des Mitarbeiters zu Ihrem Nachteil können die Vertrauensbasis einer weiteren Zusammenarbeit schwer erschüttern und eine fristlosen Kündigung rechtfertigen.

Fragen Sie uns nach den unglaublichen Erlebnissen, die wir bei Verifizierungen von Arbeitszeiten für unsere Auftraggeber dokumentiert haben. In bisher mehr als 90 % aller Verdachtsfälle wurde der Nachweis von Arbeitszeitbetrug durch unsere Detektei eindeutig erbracht!

Unser Experte steht Ihnen zum Beispiel über die Detektei Frankfurt oder über eine der anderen Niederlassungen im Rahmen eines unverbindlichen telefonischen Erstgespräches zur Verfügung.

In etwa 9 von 10 Fällen sind Stundenaufzeichnungen falsch

Vorsicht!

Der gerichtsverwertbare Nachweis von Arbeitszeitbetrug gem. § 263 StGB ist an hohe datenschutzrechtliche Hürden geknüpft.

Lassen Sie uns Ihren Fall professionell und besonnen angehen, bevor Sie in die Haftungsfalle geraten und von Ihrem Mitarbeiter verklagt werden.

Wir besprechen mit Ihnen gerne unverbindlich Ihren konkreten Fall


Vertrauen ist gut.

Unsere gerichtsfeste Kontrolle ist besser!

  • BUDEG LOGO
  • Das Logo vom Tüv für den Bereich Mobile Forensic, gültig von 2025 bis 2027
  • Logo der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V.
  • Logo vom Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen
  • Empfehlungen unserer Detektei
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