2. Wann ist eine Adressermittlung oder Personensuche sinnvoll und erlaubt?
Eine Adress- oder Personenermittlung ist sinnvoll, wenn zum Beispiel:
• Rechnungen oder gerichtliche Schreiben nicht zugestellt werden können
• Ein Schuldner bewusst „untertaucht“, um seiner Zahlungsverpflichtung zu entgehen
• Nach Erben im Rahmen von Nachlassverfahren gesucht wird
• Vermisste oder entfremdete Angehörige oder Freunde wiedergefunden werden sollen
• Bei Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten das Aufenthaltsbestimmungsrecht relevant ist
• Geschäftspartner, Zeugen oder Mitgesellschafter unauffindbar sind
Erlaubt ist die Ermittlung immer dann, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa als Gläubiger, als nächster Angehöriger, im Auftrag eines Gerichts oder mit Nachweis der Legitimation.
Wichtig: Die Recherche muss stets unter Einhaltung geltender Datenschutzvorschriften und Persönlichkeitsrechte erfolgen.