Der Anlass
Eine langjährige Mitarbeiterin führte allein die Buchhaltung, gab Zahlungen frei und stimmte die Konten ab. Bei ihrer Krankheitsvertretung fielen zwei Rechnungen auf, zu denen niemand eine Leistung fand.
Zwei Belege sind noch kein Sachverhalt. Vor dem ersten Schritt haben wir besprochen, was sich prüfen lässt, ohne dass im Haus jemand vorschnell beschuldigt wird.




