Der Anlass
Ein Wettbewerber trat mit einer Lösung an den Markt, die einem noch nicht veröffentlichten Entwicklungsstand auffällig nahekam. Kurz zuvor hatten mehrere externe Dienstleister Zugang zum Entwicklungsbereich gehabt.
Ein Verdacht allein trägt keine Maßnahme. Vor dem ersten Schritt haben wir besprochen, was sich belegen lässt und was nicht.




