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Mitarbeiterinterview: Befragung eines Angestellten durch zwei Ermittler Einer fragt, einer hält fest. Das ist keine Förmlichkeit, sondern der Grund, warum die Niederschrift später Bestand hat.
Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT
Persönliche Verantwortung

Ihr Ansprechpartner ist ZAD-geprüfter Detektiv und Volljurist.

Wer die Gespräche führt, welche Fragen gestellt werden und was davon schriftlich festgehalten wird, klären wir mit Ihnen, bevor der erste Termin liegt.

Zum Nachlesen

Das Interview ist Teil einer internen Untersuchung. Wie die aufgebaut ist, steht dort:

Interne Untersuchungen →
Der Rahmen

Was ein Mitarbeiterinterview ist – und was es nicht ist

Vier Punkte bestimmen, wie ein solches Gespräch geführt werden muss. Sie entscheiden darüber, ob die Aussage am Ende etwas wert ist.

Keine Vernehmung

Ein Mitarbeiterinterview ist keine Vernehmung im Sinne der Prozessordnungen. Niemand wird vereidigt, niemand wird belehrt wie bei der Polizei, und ein Geständnis lässt sich nicht erzwingen.

Was bleibt, ist ein Gespräch unter arbeitsrechtlichen Vorzeichen. Gerade deshalb kommt es auf Aussagepsychologie und auf Kenntnisse im Arbeitsrecht an: Wer die Grenzen nicht kennt, macht das Ergebnis angreifbar.

Die Auskunftspflicht und ihre Grenzen

Zu seinem eigenen Arbeitsbereich muss der Befragte Auskunft geben, vollständig und wahrheitsgemäß; das folgt aus dem Arbeitsvertrag. Für Vorgänge, die damit nichts zu tun haben, gilt das nicht.

Heikel wird es, wo eine Antwort den Befragten selbst belasten würde: Arbeitsrechtlich besteht die Pflicht nach herrschender Auffassung fort, im Strafverfahren gelten andere Regeln. Diese Stelle gehört vorher besprochen, nicht im Gespräch entschieden.

Wer dabei sein darf

Einen Anspruch darauf, eine Rechtsanwältin oder ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen, hat der Befragte nicht ohne Weiteres. Zugelassen wird es trotzdem häufig, und das aus gutem Grund: Es nimmt dem Gespräch die Schärfe und erhöht die Bereitschaft, etwas zu sagen.

Ob im Einzelfall jemand dabei ist, wird vorher festgelegt und nicht an der Tür entschieden.

Was festgehalten wird

Über jedes Gespräch entsteht eine Niederschrift: wer gefragt hat, wer geantwortet hat, wann, wie lange und was gesagt wurde. Dass mitgeschrieben wird, erfährt der Befragte zu Beginn.

Diese Niederschrift ist das eigentliche Ergebnis. Sie ist es, die später gelesen wird – die Erinnerung der Beteiligten ist es nach einigen Monaten nicht mehr.

Warum die Reihenfolge der Gespräche zählt

Wer zuerst befragt wird, bestimmt, was die Übrigen wissen, wenn sie an der Reihe sind. Ein Gespräch am falschen Punkt warnt genau die Person, um die es geht, und danach ist der Sachverhalt nicht mehr derselbe.

Deshalb steht am Anfang keine Frageliste, sondern ein Plan: was bereits feststeht, was offen ist, wer dazu etwas sagen kann und in welcher Folge.

Der Rahmen ist hier zusammengefasst und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie weit die Auskunftspflicht im einzelnen Fall reicht, entscheidet sich am Sachverhalt; das klären wir vorab und, wo es angezeigt ist, gemeinsam mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.

Der Ablauf

Wie ein Gespräch vorbereitet und geführt wird

Das Gespräch selbst ist der kürzeste Teil. Davor liegt die Vorbereitung, danach die Auswertung – und beides entscheidet über das Ergebnis.

Vorher

Wir sehen uns an, was bereits feststeht: Unterlagen, Zeiten, Zuständigkeiten, Abläufe. Daraus ergibt sich, wer befragt wird und worüber.

Mit Ihnen stimmen wir ab, welchen Ton das Gespräch haben soll. Ein Gespräch zur Klärung eines Verdachts wird anders geführt als eines, in dem es um Abläufe geht.

Im Gespräch

Gefragt wird offen: erst erzählen lassen, dann nachfragen. Wer mit fertigen Antworten hineingeht, bekommt sie bestätigt und erfährt nichts.

In der Regel sind zwei Personen dabei – eine führt das Gespräch, eine hält es fest. Das ist der Unterschied zwischen einer Erinnerung und einem Beleg.

Danach

Die Niederschriften werden geordnet, mit dem verglichen, was schon bekannt war, und dort gekennzeichnet, wo Aussagen sich widersprechen. Widersprüche sind kein Makel, sie sind oft der Ansatzpunkt.

Sie erhalten eine Zusammenfassung, aus der hervorgeht, was gesichert ist, was offen bleibt und was sich daraus für das weitere Vorgehen ergibt.

Wenn eine Kündigung im Raum steht

Soll auf einen Verdacht hin gekündigt werden, ist die Anhörung des Betroffenen keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung: Ohne sie hält eine Verdachtskündigung vor dem Arbeitsgericht in aller Regel nicht.

Die Anhörung ist etwas anderes als das aufklärende Gespräch, auch wenn beides ein Gespräch ist. Wir sagen Ihnen, an welchem Punkt das eine endet und das andere beginnt. Die Kündigung selbst ist Ihre Entscheidung; wir liefern die Grundlage dafür.

Wie die Gerichte die Anhörung vor einer Verdachtskündigung beurteilen, haben wir gesondert zusammengestellt: Urteile zur Verdachtskündigung. Dort steht auch, wie knapp die Fristen dabei sind.

Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH

Was wir übernehmen

Die Gespräche führen wir selbst – von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Niederschrift.

Erst der Plan, dann das Gespräch

Wer befragt wird, in welcher Reihenfolge und worüber, steht fest, bevor der erste Termin liegt – und wird mit Ihnen abgestimmt.

Wer die Gespräche führt

Die Gespräche führt Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv, gemeinsam mit einem erfahrenen Kollegen aus dem polizeilichen oder investigativen Bereich. Erfahrung gibt es aus Untersuchungen in der Pharmaindustrie, der Stahlbranche und der Papierindustrie, bei Personaldienstleistern und bei Versorgungswerken.

So erreichen Sie uns

Kostenlos anrufen:

0800 30 50 757

Oder schildern Sie uns Ihren Fall schriftlich, wir melden uns bei Ihnen zurück.

Ergibt sich, dass ein anderes Mittel weiterführt, sagen wir das. Passende Leistungen: Interne Untersuchung · IT-Forensik · Beobachtungen und Observationen · Verdeckte Videoüberwachung · Unterstützung von Compliance

Unverbindlich anfragen: Ein Vertrag kommt immer nur schriftlich zustande, und was er kostet, steht darin. Sie führen das Gespräch mit Paul H. Malberg, persönlich und absolut vertraulich.

Herr Malberg ruft Sie auch gerne zurück

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