TÜV Rheinland geprüft: unser IT-Forensiker als IT Forensic Mobil Expert und IT Forensic Windows Expert.

Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH

Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbs­verbot nachweisen

Verstößt ein ehemaliger Mitarbeiter gegen ein Wettbewerbs­verbot? PROOF-MANAGEMENT beweist das rechts­sicher.

Sie zahlen eine Karenz­entschädigung dafür, dass Ihr früherer Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit stillhält. Wenn er es nicht tut, merken Sie das oft erst daran, dass Kunden abwandern und der Umsatz sinkt.

Wir klären, ob und in welchem Umfang gegen die Vereinbarung verstoßen wird, und dokumentieren es so, dass Sie damit arbeiten können.

Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT
Ass. jur. Paul H. Malberg Volljurist und Beweisexperte, ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäfts­führer der PROOF-MANAGEMENT GmbH Sie sprechen während aller detektivischen Maßnahmen unmittelbar mit ihm, nicht mit einer Vermittlungsstelle. Profil und Werdegang
Ein gelber VW Käfer fährt in Richtung der Kunden: der ehemalige Mitarbeiter macht dem früheren Arbeitgeber Konkurrenz Wer geht, nimmt sein Wissen mit. Ihren Kunden­stamm soll er nicht mitnehmen.
Volljurist und Detektiv in einer Person Zwei Staats­examen und ZAD-Prüfung. Wir haben die rechtlichen Rahmen­bedingungen im Blick und sprechen die Sprache Ihrer Rechts­abteilung.
Als einzige Detektei im BVAU Beratendes Förder­mitglied des Bundes­verbandes der Arbeits­rechtler in Unternehmen. Das hat in Deutschland sonst keine Detektei.
Bundesweit im Einsatz Wir ermitteln im gesamten Bundesgebiet, unabhängig von unseren Standorten. Wo Ihr Fall liegt, entscheidet nicht darüber, ob wir tätig werden.

Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen. Gerade sind unsere Standorte nicht besetzt. Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und eine Rufnummer, wir melden uns am nächsten Werktag.

Vom Mitarbeiter zum Konkurrenten

Was Ihr Mitarbeiter mitnehmen darf

So wie im Zeitraum der Einstellung gesunde Vorsicht geboten ist, da Bewerber mitunter Bewerbungen schön reden, frisieren oder sogar manipulieren, so sollten Sie auch darauf gefasst sein, dass eine Beendigung des Arbeits­verhältnisses nicht immer unproblematisch verläuft.

Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, so werden Sie nicht verhindern können, dass er alles das mitnimmt, was er bei Ihnen erlernt hat. Und das kann, abhängig von der früheren Position im Unternehmen, eine ganze Menge sein.

Wovon hier nicht die Rede ist

Wir sprechen an dieser Stelle nicht vom Diebstahl von Büromaterial oder elektronischen Daten. Ein solches Verhalten wäre selbstverständlich strafwürdig und ein eigenes Thema: Verrat von Geschäfts- und Betriebs­geheimnissen.

Hier geht es um den Fall, in dem ein Mitarbeiter das Erlernte und im Kopf Gespeicherte nach dem Verlassen des Unternehmens mit nach Hause nimmt und mitnehmen darf.

Warum daraus ein Wettbewerber wird

Da Sie damit rechnen müssen, dass der Mitarbeiter das erlernte Know-how nicht von jetzt auf gleich vergisst, sollten Sie versuchen sicherzustellen, dass Ihr ehemaliger Mitarbeiter nicht zu Ihrem ernstzunehmenden Konkurrenten in Ihrem Einzugs­gebiet gedeiht.

Das nachvertragliche Wettbewerbs­verbot und die Karenz­entschädigung

Ein Vertrag mit Rechten auf beiden Seiten

Das nachvertragliche Wettbewerbs­verbot ist, wie der Name sagt, ein gegenseitiger Vertrag: er begründet Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Er schützt das Unternehmen vor unmittelbarer und regionaler Konkurrenz und dient der Wahrung von Geschäfts­geheimnissen, der Sicherung der Kundendaten und vor allem des Kunden­stamms.

Gesetzlich geregelt ist das Verbot nur für den Handlungs­gehilfen im Handelsgesetzbuch. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt eine solche Vereinbarung aber ebenfalls als üblich und sinnvoll. Den amtlichen Wortlaut der §§ 74 ff. HGB lesen Sie hier.

Wann es vereinbart wird, und womit

Mit einem Mitarbeiter in gehobener Position wird ein solches Verbot in aller Regel dann vereinbart, wenn das Ausscheiden aus dem Unternehmen feststeht und der Mitarbeiter in der Vergangenheit über intensive Kunden­kontakte verfügte oder sogar in die Kunden­betreuung eingebunden war.

Durch Mandanten­schutz­klauseln oder Kunden­schutz­klauseln lässt sich für einen begrenzten Zeitraum verhindern, dass der ehemalige Mitarbeiter Ihren Kunden­stamm tangiert.

Der Preis: die Karenz­entschädigung

Im Gegenzug zum zeitlich, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, und meist auch regional beschränkten Wettbewerbs­verbot muss der Mitarbeiter eine Karenz­entschädigung in Geld erhalten. Denn warum sollte der ehemalige Mitarbeiter das Gesehene und Erlernte kostenlos nicht nutzen dürfen?

Woran Sie einen Verstoß gegen das Wettbewerbs­verbot erkennen

Der offene Fall

Lässt sich der frühere Mitarbeiter entgegen dem Verbot in der Nähe Ihres Unternehmens nieder und übt dieselbe Tätigkeit aus, sehen Sie die Anzeichen recht schnell. Dauer, Art und Umfang der wettbewerbsschädigenden Handlung lassen sich dann durch Spezialisten fast immer klären.

Der verdeckte Fall

Erheblich schwieriger wird es, wenn der frühere Mitarbeiter zu einem Konkurrenten wechselt und dort nicht offiziell in Erscheinung tritt. Sie bemerken den Umstand nur schleichend:

  • Kunden wandern ohne erkennbaren Grund ab
  • langjährige Kunden­beziehungen werden gelöst
  • der Umsatz sinkt

Auch hier ist der Nachweis der schädigenden Handlungen durch eine Wirtschafts­detektei gut möglich und sinnvoll.

Nachweis von Wettbewerbs­verstößen durch die Wirtschafts­detektei

Haben Sie erste Hinweise auf einen Verstoß gegen die mit dem Mitarbeiter geschlossene Vereinbarung? Dann halten Sie sich die Höhe der Karenz­entschädigung vor Augen, die Sie dem ehemaligen Mitarbeiter dafür gezahlt haben, dass er die Füße still hält, und handeln Sie.

Gerne steht Ihnen die Wirtschafts­detektei PROOF-MANAGEMENT zur Seite. Wo Unterlagen, Rechner oder Mobiltelefone eine Rolle spielen, arbeiten wir mit unserer eigenen IT-Forensik zusammen.

Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen. Gerade sind unsere Standorte nicht besetzt. Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und eine Rufnummer, wir melden uns am nächsten Werktag.

Schildern auch Sie uns Ihren Fall

Ein paar Sätze genügen: worum es geht, seit wann, und wie eilig es ist. Und bitte eine Rufnummer, unter der wir Sie erreichen. Wir melden uns und besprechen mit Ihnen, was sich in Ihrem Fall überhaupt klären lässt.

Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen. Gerade sind unsere Standorte nicht besetzt. Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und eine Rufnummer, wir melden uns am nächsten Werktag.

Detektei PROOF-MANAGEMENT

Wir klären das!

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