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Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nachweisen
Verstößt ein ehemaliger Mitarbeiter gegen ein Wettbewerbsverbot? PROOF-MANAGEMENT beweist das rechtssicher.
Sie zahlen eine Karenzentschädigung dafür, dass Ihr früherer Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit stillhält. Wenn er es nicht tut, merken Sie das oft erst daran, dass Kunden abwandern und der Umsatz sinkt.
Wir klären, ob und in welchem Umfang gegen die Vereinbarung verstoßen wird, und dokumentieren es so, dass Sie damit arbeiten können.
Wer geht, nimmt sein Wissen mit. Ihren Kundenstamm soll er nicht mitnehmen. Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen. Gerade sind unsere Standorte nicht besetzt. Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und eine Rufnummer, wir melden uns am nächsten Werktag.
Vom Mitarbeiter zum Konkurrenten
Was Ihr Mitarbeiter mitnehmen darf
So wie im Zeitraum der Einstellung gesunde Vorsicht geboten ist, da Bewerber mitunter Bewerbungen schön reden, frisieren oder sogar manipulieren, so sollten Sie auch darauf gefasst sein, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht immer unproblematisch verläuft.
Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, so werden Sie nicht verhindern können, dass er alles das mitnimmt, was er bei Ihnen erlernt hat. Und das kann, abhängig von der früheren Position im Unternehmen, eine ganze Menge sein.
Wovon hier nicht die Rede ist
Wir sprechen an dieser Stelle nicht vom Diebstahl von Büromaterial oder elektronischen Daten. Ein solches Verhalten wäre selbstverständlich strafwürdig und ein eigenes Thema: Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Hier geht es um den Fall, in dem ein Mitarbeiter das Erlernte und im Kopf Gespeicherte nach dem Verlassen des Unternehmens mit nach Hause nimmt und mitnehmen darf.
Warum daraus ein Wettbewerber wird
Da Sie damit rechnen müssen, dass der Mitarbeiter das erlernte Know-how nicht von jetzt auf gleich vergisst, sollten Sie versuchen sicherzustellen, dass Ihr ehemaliger Mitarbeiter nicht zu Ihrem ernstzunehmenden Konkurrenten in Ihrem Einzugsgebiet gedeiht.
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot und die Karenzentschädigung
Ein Vertrag mit Rechten auf beiden Seiten
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist, wie der Name sagt, ein gegenseitiger Vertrag: er begründet Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Er schützt das Unternehmen vor unmittelbarer und regionaler Konkurrenz und dient der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, der Sicherung der Kundendaten und vor allem des Kundenstamms.
Gesetzlich geregelt ist das Verbot nur für den Handlungsgehilfen im Handelsgesetzbuch. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt eine solche Vereinbarung aber ebenfalls als üblich und sinnvoll. Den amtlichen Wortlaut der §§ 74 ff. HGB lesen Sie hier.
Wann es vereinbart wird, und womit
Mit einem Mitarbeiter in gehobener Position wird ein solches Verbot in aller Regel dann vereinbart, wenn das Ausscheiden aus dem Unternehmen feststeht und der Mitarbeiter in der Vergangenheit über intensive Kundenkontakte verfügte oder sogar in die Kundenbetreuung eingebunden war.
Durch Mandantenschutzklauseln oder Kundenschutzklauseln lässt sich für einen begrenzten Zeitraum verhindern, dass der ehemalige Mitarbeiter Ihren Kundenstamm tangiert.
Der Preis: die Karenzentschädigung
Im Gegenzug zum zeitlich, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, und meist auch regional beschränkten Wettbewerbsverbot muss der Mitarbeiter eine Karenzentschädigung in Geld erhalten. Denn warum sollte der ehemalige Mitarbeiter das Gesehene und Erlernte kostenlos nicht nutzen dürfen?
Woran Sie einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot erkennen
Der offene Fall
Lässt sich der frühere Mitarbeiter entgegen dem Verbot in der Nähe Ihres Unternehmens nieder und übt dieselbe Tätigkeit aus, sehen Sie die Anzeichen recht schnell. Dauer, Art und Umfang der wettbewerbsschädigenden Handlung lassen sich dann durch Spezialisten fast immer klären.
Der verdeckte Fall
Erheblich schwieriger wird es, wenn der frühere Mitarbeiter zu einem Konkurrenten wechselt und dort nicht offiziell in Erscheinung tritt. Sie bemerken den Umstand nur schleichend:
- Kunden wandern ohne erkennbaren Grund ab
- langjährige Kundenbeziehungen werden gelöst
- der Umsatz sinkt
Auch hier ist der Nachweis der schädigenden Handlungen durch eine Wirtschaftsdetektei gut möglich und sinnvoll.
Nachweis von Wettbewerbsverstößen durch die Wirtschaftsdetektei
Haben Sie erste Hinweise auf einen Verstoß gegen die mit dem Mitarbeiter geschlossene Vereinbarung? Dann halten Sie sich die Höhe der Karenzentschädigung vor Augen, die Sie dem ehemaligen Mitarbeiter dafür gezahlt haben, dass er die Füße still hält, und handeln Sie.
Gerne steht Ihnen die Wirtschaftsdetektei PROOF-MANAGEMENT zur Seite. Wo Unterlagen, Rechner oder Mobiltelefone eine Rolle spielen, arbeiten wir mit unserer eigenen IT-Forensik zusammen.
Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen. Gerade sind unsere Standorte nicht besetzt. Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und eine Rufnummer, wir melden uns am nächsten Werktag.
Wir klären das: weitere Themen für Arbeitgeber
Schildern auch Sie uns Ihren Fall
Ein paar Sätze genügen: worum es geht, seit wann, und wie eilig es ist. Und bitte eine Rufnummer, unter der wir Sie erreichen. Wir melden uns und besprechen mit Ihnen, was sich in Ihrem Fall überhaupt klären lässt.
Oder rufen Sie an: 0800 30 50 757, kostenlos aus allen deutschen Netzen. Gerade sind unsere Standorte nicht besetzt. Hinterlassen Sie uns Ihr Anliegen und eine Rufnummer, wir melden uns am nächsten Werktag.
