Erste Instanz
Zuständig ist das Arbeitsgericht Stuttgart in der Johannesstraße 86 in Stuttgart-West. Es hat dreiunddreißig Kammern und ist damit das mit Abstand größte der neun Arbeitsgerichte des Landes.
Sein Bezirk umfasst neben Stuttgart die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg, Ostalb und Rems-Murr. Acht Kammern sitzen auswärts, in Aalen und in Ludwigsburg.




