Erste Instanz
Für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig, Gutleutstraße 130.
Sein Bezirk umfasst 27 Gemeinden und reicht damit weit über die Stadt hinaus: von Bad Homburg, Oberursel und Kronberg über Hofheim und Kelkheim bis Kelsterbach und Bad Vilbel. Er deckt sich nicht mit dem Bezirk des Amtsgerichts.






