Ein konkreter Verdacht
Eine verdeckte Aufnahme kommt nur im Ausnahmefall in Betracht, und dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung bestehen – etwa auf Diebstahl oder Sabotage.
Der Verdacht muss auf Tatsachen beruhen. Eine Vermutung genügt nicht, und eine Kamera, die vorsorglich für künftige Fälle läuft, ist keine Ermittlung, sondern eine Dauerüberwachung.



