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Verdacht · Abwägung · Beweis

Unerlaubte Nebentätigkeit nachweisen

Wirtschaftsdetektei PROOF-MANAGEMENT GmbH

Eine Nebentätigkeit ist erlaubt. Eine Tätigkeit für den Wettbewerb ist etwas anderes.

Für Arbeitgeber erbringen wir bundesweit den Nachweis einer unerlaubten Nebentätigkeit oder Konkurrenztätigkeit. Und ebenso, ob sich ein Verdacht ausräumen lässt. Ob eine Nebentätigkeit unerlaubt ist, steht selten schon im Arbeitsvertrag. Es kommt auf den Umfang an, auf die Auswirkungen im Hauptarbeitsverhältnis und darauf, ob Unternehmensinteressen berührt sind. Genau das stellen wir fest, oder eben nicht.

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Ass. jur. Paul H. Malberg, Volljurist und ZAD-geprüfter Detektiv, Geschäftsführer der Detektei PROOF-MANAGEMENT

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Paul H. Malberg

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Persönliche Verantwortung: Volljurist an der Spitze, nicht im Hintergrund.

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Mitarbeiter deckt das Dach seines Hauses und geht einer unerlaubten Nebentätigkeit nach

Worum es geht

Die zweite Tätigkeit auf eigene Rechnung

Der häufigste Fall ist nicht der Nebenjob am Abend, sondern die Arbeit auf eigene Rechnung: im Handwerk, am Bau, an Fahrzeugen. Erlaubt ist das im Grundsatz. Unerlaubt wird es erst dort, wo es das Hauptarbeitsverhältnis berührt.

Die Formen im Einzelnen

Ein gelber VW Käfer fährt in Richtung der Kunden

Der andere Fall

Arbeit für den Wettbewerb

Neben der Anstellung beim Konkurrenten beschäftigt oder mit einem eigenen Gewerbe in derselben Branche. Hier geht es nicht mehr um die Arbeitskraft allein, sondern um Kunden, Angebote und Preise.

Zum Wettbewerbsverbot

Titelseite der Firmenbroschüre der Detektei PROOF-MANAGEMENT

Zum Mitnehmen

Unsere Firmenbroschüre

Wer wir sind, wie wir arbeiten, mit Stimmen von Privaten und Unternehmen.

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Observation durch einen Detektiv mit Kamera

Unsere Arbeit

Beobachtung dort, wo die Tätigkeit stattfindet

An der Baustelle, am Fahrzeug, vor dem Betrieb. Und ebenso in Räumen, die der Allgemeinheit offenstehen, etwa in einem Ladengeschäft während der Öffnungszeiten. Was im Einzelfall geht, hängt vom Fall ab und wird vorher besprochen.

Wie eine Observation abläuft

Zum Nachlesen

Urteile zur unerlaubten Nebentätigkeit

Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur unerlaubten Nebentätigkeit, auf einer eigenen Seite gesammelt.

Zu den Urteilen

Was Kunden über uns sagen

Rückmeldungen unserer Auftraggeber

Aus der Wirtschaft, aus Organisationen und Verbänden sowie von Privatpersonen.

Zu den Referenzen

Der Begriff

Was eine unerlaubte Nebentätigkeit ist

Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis, ob angestellt oder selbständig, ob bezahlt oder nicht. Unerlaubt ist sie nicht schon deshalb, weil es sie gibt.

Der Regelfall ist erlaubt

Wer nach Feierabend kellnert, Nachhilfe gibt oder im Verein arbeitet, tut nichts Verbotenes. Das Recht darauf folgt aus der allgemeinen Handlungsfreiheit und vor allem aus der Berufsfreiheit. Ein Arbeitsvertrag hebt diese Rechte nicht auf.

Unerlaubt wird sie durch ihre Wirkung

Maßgeblich ist nicht die Nebentätigkeit als solche, sondern was sie im Hauptarbeitsverhältnis anrichtet: Leistung, Arbeitszeit, Unternehmensinteressen. Dort liegen die Schranken, und dort entsteht auch der Nachweis.

Keine Straftat für sich genommen

Die Ausübung einer tatsächlich unerlaubten Nebentätigkeit stellt für sich gesehen keine Straftat dar. Neben einem Verstoß gegen die Treuepflicht kann je nach Konstellation aber ein Fall von strafbewehrter Schwarzarbeit vorliegen.

Die Nachbarthemen

Geschieht die Tätigkeit während der bezahlten Arbeitszeit, geht es zugleich um Arbeitszeitbetrug. Geschieht sie während einer Krankschreibung, um Lohnfortzahlungsbetrug. Die Fälle überschneiden sich häufig.

Was rechtlich aus unseren Feststellungen folgt, bewerten Sie und Ihre Berater. Dass die Feststellungen tragen, ist unsere Aufgabe.

Der rechtliche Rahmen

Was erlaubt ist und wo die Schranken liegen

Arbeitnehmer schulden ihre Arbeitskraft mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages für eine Vollzeitbeschäftigung grundsätzlich dem Arbeitgeber. Schrankenlos ist das Recht auf eine Nebentätigkeit deshalb nicht. Verboten ist sie damit aber auch nicht.

Das spricht für den Arbeitnehmer

Allgemeine Handlungsfreiheit

Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht aus Art. 2 I GG steht auch dem Arbeitnehmer zu.

Berufsfreiheit

Vor allem aber das Grundrecht der sogenannten Berufsfreiheit, Art. 12 I 1 GG.

Der Regelfall ist unspektakulär

Im gesetzlichen Rahmen dient eine Nebentätigkeit zulässigerweise dem Aufbessern des Einkommens.

Klauseln tragen oft nicht

Juristischen Bestand haben die meisten Nebentätigkeitsvereinbarungen und Nebentätigkeitsverbote in Arbeitsverträgen nicht.

Hier liegen die Schranken

Behinderung der Haupt­tätigkeit

Wenn die Nebentätigkeit die Ausübung des Hauptarbeitsverhältnisses behindert.

Höchstarbeitszeiten

Wenn gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeiten überschritten werden.

Unternehmensinteressen

Durch die Ausübung der Nebentätigkeit dürfen keine Unternehmensinteressen des Arbeitgebers tangiert werden.

Arbeit für den Wettbewerb

Wenn der Arbeitnehmer nebenher bei einem Wettbewerber arbeitet oder aufgrund einer eigenen selbstständigen Tätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber tritt.

Im Ergebnis ist abzuwägen zwischen den Interessen des Arbeitgebers und der Treuepflicht des Arbeitnehmers auf der einen Seite und dem Recht auf Handlungsfreiheit und Berufsfreiheit des Arbeitnehmers auf der anderen Seite.

Die häufigste Stolperfalle

Der Grundsatz findet in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen wörtliche Erwähnung, in denen dann jedoch ein eher allzu umfassendes Nebentätigkeitsverbot vereinbart wird. Eine weniger restriktive Regelung ist die, dass alle Arten von Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber gegenüber angezeigt werden sollen und von diesem vorab genehmigt werden müssen.

Häufig wird verkannt, dass dem Arbeitnehmer das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit zusteht, insbesondere aber auch das Grundrecht der sogenannten Berufsfreiheit. Wer sich allein auf eine Vertragsklausel stützt, steht deshalb häufig auf schwachem Grund. Umso mehr kommt es darauf an, was tatsächlich geschieht.

Urteile zur unerlaubten Nebentätigkeit

Was uns begegnet

Formen der unerlaubten Nebentätigkeit im Einzelnen

Vier Bereiche machen den größten Teil unserer Fälle aus: Schwarzarbeit im Handwerk, Arbeit für den Wettbewerb, Tätigkeit während der Krankschreibung und die Nutzung von Betriebsmitteln. Hier stehen sie im Einzelnen.

Mitarbeiter deckt das Dach seines Hauses und geht einer unerlaubten Nebentätigkeit nach
Der häufigste Fall spielt sich nicht im Büro ab, sondern draußen.

Schwarzarbeit im Handwerk

Bau, Ausbau, Dach, Sanitär, Elektro, Kfz und Garten. Gearbeitet wird auf eigene Rechnung, oft für Bekannte und Nachbarn, oft bar. Der Nachweis entsteht dort, wo die Arbeit stattfindet.

Anstellung beim Wettbewerber

Eine zweite Anstellung in derselben Branche. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist das nicht nur eine Frage der Arbeitskraft, sondern eine der Treuepflicht.

Eigenes Gewerbe in derselben Branche

Ein angemeldeter oder auch nicht angemeldeter Betrieb, der dieselben Leistungen anbietet wie der Arbeitgeber. Häufig sichtbar an Fahrzeugen, Anzeigen und Auftritten im Netz.

Kunden wandern ab

Langjährige Kunden springen ab, ohne dass es dafür einen Grund im Angebot gäbe. Manchmal fällt es zuerst im Vertrieb auf, manchmal erst in der Buchhaltung.

Tätigkeit während der Krankschreibung

Wer arbeitsunfähig gemeldet ist und nebenher tätig wird, verzögert seine Genesung oder hat sie nie gebraucht. Hier trifft die Nebentätigkeit auf den Lohnfortzahlungsbetrug.

Betriebsmittel des Arbeitgebers

Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge, Material. Das auffällige Verschwinden von Arbeitsmitteln ist oft der erste Hinweis, und es ist zugleich ein eigener Vorwurf.

Kundendaten und Kontakte

Adressen, Angebote, Kalkulationen, Ansprechpartner. Wer damit auf eigene Rechnung arbeitet, berührt neben der Treuepflicht auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Während der Arbeitszeit und im Urlaub

Die zweite Tätigkeit findet in der Zeit statt, die der Arbeitgeber bezahlt, oder im Urlaub, der einem anderen Zweck dient. Beides ist ein eigener Vorwurf neben der Nebentätigkeit.

Eine Auswahl. In der Praxis treten die Formen selten einzeln auf, sondern zusammen. Erst das Bild, das sie gemeinsam ergeben, trägt eine Entscheidung.

Woran es auffällt

Worauf Sie achten sollten

Arbeitgeber stellen sich die Frage nach einer unerlaubten Tätigkeit oder Konkurrenztätigkeit ihrer Mitarbeiter meist erst dann, wenn negative Auffälligkeiten im Betrieb registriert werden.

Auffälligkeiten im Betrieb
  • Ein spürbares Nachlassen der Arbeitsleistung und der Motivation eines Mitarbeiters.
  • Das vermehrte Krankmelden des Arbeitnehmers.
  • Der unerklärbare Absprung von langjährigen Kunden, trotz einer Monopolstellung des Unternehmens.
  • Das auffällige Verschwinden wichtiger Arbeitsmittel, zum Beispiel Werkzeug.
Was es begünstigt

Bestimmte Rahmenbedingungen fördern das unerlaubte Nachgehen, so dass Sie als Verantwortlicher selbst sensibilisiert sein sollten, wenn

  • Mitarbeiter unverhältnismäßig teuren Hobbys nachgehen,
  • Mitarbeiter hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind,
  • allgemein wirtschaftlich schwere Zeiten anstehen,
  • im Unternehmen Kurzarbeit eingeläutet werden muss,
  • Löhne stagnieren oder Einkommen rückläufig sind.
Der Rahmen Ihrer Seite

Was der Arbeitgeber darf und was nicht

Eine Aufklärung, die vor Gericht nicht standhält, ist teurer als gar keine. Deshalb steht am Anfang nicht die Frage, was möglich ist, sondern was trägt.

Observation durch einen Detektiv mit Kamera
Die Beobachtung findet dort statt, wo die Tätigkeit stattfindet.

Ein konkreter Verdacht gehört an den Anfang

Beobachtet wird nicht ins Blaue hinein, sondern wenn ein Verdacht gegen eine bestimmte Person besteht und sich die Frage aus den vorhandenen Unterlagen nicht klären lässt. Was dafür spricht, halten wir vorher fest.

Im öffentlichen und im allgemein zugänglichen Raum

Der Regelfall ist die Feststellung dessen, was ohnehin zu sehen ist: die Fahrt zur Baustelle, die Tätigkeit am Objekt, das Fahrzeug vor dem Betrieb. Dazu gehören auch Räume, die der Allgemeinheit offenstehen. Arbeitet jemand in einem Ladengeschäft oder in einer Gaststätte, gehen unsere Ermittler während der Öffnungszeiten selbstverständlich hinein.

Nicht dazu gehört der geschützte Bereich, also die Wohnung und alles, was dem Blick von außen entzogen ist. Wo im Einzelfall die Grenze verläuft, hängt vom Fall ab und wird vorher besprochen.

Umfang und Zeitfenster stehen vorher fest

Wie lange, an welchen Tagen und in welchen Zeitfenstern beobachtet wird, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Darüber hinaus läuft nichts.

Der Betriebsrat

Bei einer Beobachtung durch Ermittler ist der Betriebsrat in der Regel nicht zu beteiligen. Anders liegt es bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.

Technische Mittel nur hilfsweise

Der Einsatz technischer Mittel kommt im Einzelfall in Betracht, dann aber nur parallel zur Beobachtung durch die Detektive und nach vorheriger Prüfung, nicht für sich allein.

Soziale Netzwerke

Ein öffentliches Profil, eine Anzeige, ein Firmeneintrag: das ist ein Anhaltspunkt und selten schon der Nachweis. Wer sich allein darauf stützt, hat im Streit wenig in der Hand.

Nicht das Ziel: die eigene Nachforschung

Der Anruf beim Nachbarn, die Fahrt an die Wohnanschrift, die Nachricht an den Kunden: Was auf diesem Weg entsteht, ist am Ende häufig nicht zu gebrauchen und fällt auf. Danach ist der Mitarbeiter gewarnt, und eine zweite Gelegenheit gibt es nicht.

Zum Beweisverwertungsverbot

Warum PROOF-MANAGEMENT

Ein Volljurist an der Spitze ist hier kein Detail

Bei der unerlaubten Nebentätigkeit entscheidet die Abwägung über das Ergebnis. Sie beginnt lange vor dem ersten Einsatztag.

Der Rahmen wird vorher besprochen

Bevor etwas beginnt, gehen wir mit Ihnen durch, worum es geht, worauf es ankommt und in welchem Umfang beobachtet wird. Unsere Arbeit entsteht dadurch von Anfang an in einem Rahmen, den Sie kennen.

Er spricht die Sprache Ihrer Rechtsabteilung

Zwei Staatsexamen und ZAD-Prüfung in einer Person. Arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte sind dadurch von Anfang an im Blick. Was rechtlich aus unseren Feststellungen folgt, bewerten Sie und Ihre Berater.

Als einzige Detektei im BVAU

Aufgrund unseres detektivischen und arbeitsrechtlichen Fachwissens ist die PROOF-MANAGEMENT GmbH beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen.

Vorträge und Fachveranstaltungen

Worauf es am Anfang ankommt

Vier Dinge, die über das Ergebnis entscheiden

Das meiste, was später nicht mehr zu gebrauchen ist, entsteht in den ersten Tagen.

Erstens

Erst der Sachverhalt, dann der Einsatz

Was im Betrieb ohnehin bekannt ist, sagt oft schon viel: die Auffälligkeiten in der Abteilung, der Verlauf bei langjährigen Kunden, die Regelung im Arbeitsvertrag. Das sehen wir uns zu Beginn gemeinsam mit Ihnen an.

Zweitens

Der Kreis bleibt klein

Je mehr Personen im Betrieb eingeweiht sind, desto eher ändert sich das Verhalten. Wir arbeiten deshalb mit möglichst wenigen Ansprechpartnern auf Ihrer Seite.

Drittens

Keine eigenen Nach­forschungen

Der Anruf beim Nachbarn, der Blick in soziale Netzwerke, die Fahrt an die Wohnanschrift: Was auf diesem Weg entsteht, ist am Ende häufig nicht zu gebrauchen und fällt auf. Die Feststellungen treffen wir.

Viertens

Nicht vorschnell konfrontieren

Wer den Mitarbeiter anspricht, bevor etwas feststeht, hat weder ein Ergebnis noch eine zweite Gelegenheit. Was Sie danach entscheiden, ergibt sich aus dem Bericht und nicht aus dem Bauch.

In vier Schritten

Wie wir einen Verdacht aufklären

Damit Sie wissen, was Sie erwartet, bevor Sie anrufen.

Zuerst

Das Gespräch

Sie schildern, was vorliegt. Wir arbeiten mit Ihnen die Möglichkeiten der Beweisgewinnung heraus und sagen Ihnen, ob der Verdacht trägt. Manchmal tut er es nicht, und dann sagen wir das auch.

Dann

Der Rahmen und der Umfang

Wir besprechen mit Ihnen die Rahmenbedingungen und legen fest, in welchem Umfang und in welchen Zeitfenstern beobachtet wird. Darüber hinaus läuft nichts.

Danach

Der Einsatz

In aller Regel ist das eine Beobachtung dort, wo die Tätigkeit stattfindet: im öffentlichen Raum und in Räumen, die der Allgemeinheit offenstehen. Sie werden dabei auf dem Laufenden gehalten und entscheiden mit, ob und wie es weitergeht.

Zum Schluss

Der Ermittlungs­bericht

Sie erhalten einen umfassenden, chronologisch aufgebauten Bericht. Er hält Tatsachen fest und keine Bewertungen. Angepasst an Ihr berechtigtes Interesse und soweit erforderlich mit Lichtbildern.

Wie lange dauert das

Bei einer unerlaubten Nebentätigkeit kommt es darauf an, eine Tätigkeit festzustellen, die sich dem Arbeitnehmer zuordnen lässt und mit dem Arbeitsverhältnis nicht vereinbar ist. Wie viele Ansätze das braucht, hängt vom Fall ab. Den Umfang legen wir vorher gemeinsam fest.

Und wenn sich der Verdacht nicht bestätigt

Dann ist auch das ein Ergebnis, und für Ihre Entscheidung oft das wichtigere. Ein ausgeräumter Verdacht beendet eine Verdächtigung, die sonst im Betrieb weiterläuft und das Verhältnis dauerhaft belastet.

Wenn eine Beobachtung in Ihrem Fall wenig verspricht, sagen wir Ihnen das vorher und raten ab. Ein Abraten heißt nicht, dass Ihr Verdacht unbeachtlich wäre. Es heißt, dass Aufwand und erwartbarer Nutzen gerade nicht zusammenpassen.

Danach

Vom Nachweis zur Entscheidung

Die Konsequenzen einer unerlaubten Nebentätigkeit oder Konkurrenztätigkeit sind von der jeweiligen Fallkonstellation abhängig. Was folgt, entscheiden Sie mit Ihren Beratern.

Ein gelber VW Käfer fährt in Richtung der Kunden
Wandern Kunden ab, geht es nicht mehr allein um Arbeitszeit.

Die fristlose Kündigung als Tatkündigung

Liegt ein klarer Beweis vor, ist die Tatkündigung der Weg. Sie stützt sich auf das, was feststeht, und nicht auf einen Verdacht. So kann ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter während dessen Krankheit einer unerlaubten Nebentätigkeit überführt, regelmäßig mit einer fristlosen Kündigung reagieren, sofern die Tätigkeit zweifellos den Genesungsprozess verzögert oder verhindert.

Nicht das Ziel: die Verdachtskündigung

Die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung sind hoch, und sie zwingt zur vorherigen Anhörung. Wer einen klaren Beweis hat, braucht sie nicht. Sie kommt allenfalls hilfsweise in Betracht.

Meist nicht das Ziel: die Abmahnung

In den Fällen, in denen eine Detektei eingeschaltet wird, ist der Vertrauensverstoß in der Regel so hoch, dass eine Abmahnung nicht das Ziel ist. Bei einer Nebentätigkeit ohne Bezug zum Wettbewerb kann sie der erste Schritt sein.

Unterlassung und Schadensersatz

Bei einer Konkurrenztätigkeit geht es selten nur um die Trennung. Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz stehen daneben, und dafür braucht es einen Sachverhalt, der belegt ist.

Eindeutig sind zwei Fälle

Eindeutiger sind auch die Fälle, in denen der Arbeitnehmer die Krankheit zur Ausübung seiner Nebentätigkeit nachweisbar nur vorgetäuscht oder Utensilien des Arbeitgebers für die eigene Nebentätigkeit missbraucht hat.

Wer die Kosten der Ermittlung trägt

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten einer Detektei vom Arbeitnehmer zu erstatten. Was die Arbeitsgerichte dazu entschieden haben, steht auf einer eigenen Seite.

Detektivkosten und ihre Erstattungsfähigkeit

Ob Feststellungen im Einzelfall verwertbar sind, entscheidet das Gericht. Unsere Aufgabe ist es, sie so zu dokumentieren, dass sie dieser Prüfung standhalten können.

Flensburg Kiel Rostock Hamburg Schwerin Bremen Berlin Hannover Magdeburg Münster Cottbus Bielefeld Leipzig Dortmund Kassel Düsseldorf Dresden Erfurt Köln Frankfurt am Main Würzburg Trier Nürnberg Saarbrücken Mannheim Karlsruhe Regensburg Stuttgart Augsburg Passau München Freiburg Konstanz
Wo wir arbeiten

Wo Ihr Fall liegt, entscheidet nicht darüber, ob wir tätig werden. Wir arbeiten im gesamten Bundesgebiet, unabhängig von unseren Standorten.

Zu einer Reihe von Städten haben wir eine eigene Seite mit dem, was uns von dort erreicht, und mit dem zuständigen Arbeitsgericht. Ist Ihre Stadt nicht dabei, ändert das an unserer Arbeit nichts.

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Eine Auswahl unserer Einsatzorte im Überblick →

Verwandte Themen: Lohnfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Schwarzarbeit und Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Zum Nachlesen: Urteile zur unerlaubten Nebentätigkeit, Urteile zum Wettbewerbsrecht, das Beweisverwertungsverbot, Detektivkosten und ihre Erstattung und die Erfahrungen unserer Auftraggeber.

Mehr über die Detektei: Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Hamburg, Bergisch Gladbach.

Zum Nachschlagen

Häufige Fragen zur unerlaubten Nebentätigkeit

Zwölf Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden. Zum Aufklappen.

Ist eine Nebentätigkeit erlaubt?

Im Grundsatz ja. Das Recht darauf folgt aus der allgemeinen Handlungsfreiheit und vor allem aus der Berufsfreiheit. Unerlaubt wird eine Nebentätigkeit erst dort, wo sie das Hauptarbeitsverhältnis behindert, die Höchstarbeitszeiten überschreitet oder Unternehmensinteressen berührt.

Trägt ein Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsvertrag?

Juristischen Bestand haben die meisten Nebentätigkeitsvereinbarungen und Nebentätigkeitsverbote in Arbeitsverträgen nicht. Wer sich allein auf eine Vertragsklausel stützt, steht häufig auf schwachem Grund. Umso mehr kommt es darauf an, was tatsächlich geschieht.

Darf ein Arbeitnehmer beim Wettbewerber arbeiten?

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist die Tätigkeit für einen Wettbewerber ein anderer Fall als ein gewöhnlicher Nebenjob. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer mit einer eigenen selbstständigen Tätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber tritt.

Ist eine unerlaubte Nebentätigkeit strafbar?

Die Ausübung einer tatsächlich unerlaubten Nebentätigkeit stellt für sich gesehen keine Straftat dar. Neben einem Verstoß gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers kann je nach Konstellation aber auch ein Fall von strafbewehrter Schwarzarbeit vorliegen.

Woran fällt eine unerlaubte Nebentätigkeit im Betrieb auf?

Meist an einem spürbaren Nachlassen von Arbeitsleistung und Motivation, an vermehrten Krankmeldungen, am unerklärbaren Absprung langjähriger Kunden oder am auffälligen Verschwinden wichtiger Arbeitsmittel.

Darf ein Arbeitgeber einen Detektiv einsetzen?

Wenn ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person besteht und sich die Frage aus den vorhandenen Unterlagen nicht klären lässt. Beobachtet wird dann im öffentlichen Raum und in Räumen, die der Allgemeinheit offenstehen, etwa in einem Ladengeschäft während der Öffnungszeiten. Umfang und Zeitfenster stehen vorher fest.

Ist der Betriebsrat zu beteiligen?

Bei einer Beobachtung durch Ermittler ist der Betriebsrat in der Regel nicht zu beteiligen. Anders liegt es beim Einsatz technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.

Reicht ein Eintrag in einem sozialen Netzwerk als Nachweis?

Ein öffentliches Profil, eine Anzeige oder ein Firmeneintrag ist ein Anhaltspunkt und selten schon der Nachweis. Wer sich allein darauf stützt, hat im Streit wenig in der Hand.

Wie lange dauert eine Beobachtung?

Es kommt darauf an, eine Tätigkeit festzustellen, die sich dem Arbeitnehmer zuordnen lässt und mit dem Arbeitsverhältnis nicht vereinbar ist. Wie viele Ansätze das braucht, hängt vom Fall ab. Den Umfang legen wir vorher gemeinsam fest.

Kann fristlos gekündigt werden?

Liegt ein klarer Beweis vor, ist die Tatkündigung der Weg. So kann ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter während dessen Krankheit einer unerlaubten Nebentätigkeit überführt, regelmäßig mit einer fristlosen Kündigung reagieren, sofern die Tätigkeit zweifellos den Genesungsprozess verzögert oder verhindert.

Wer trägt die Kosten der Ermittlung?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten einer Detektei vom Arbeitnehmer zu erstatten. Was die Arbeitsgerichte dazu entschieden haben, steht auf einer eigenen Seite zu den Detektivkosten.

Arbeiten Sie bundesweit?

Ja. Wo Ihr Fall liegt, entscheidet nicht darüber, ob wir tätig werden. Wir arbeiten im gesamten Bundesgebiet, unabhängig von unseren Standorten.

Detektei PROOF-MANAGEMENT GmbH

Lassen Sie sich ein Angebot machen

Haben Sie den Verdacht, dass ein Mitarbeiter einer unerlaubten Tätigkeit nachgeht, dann arbeiten wir mit Ihnen die Möglichkeiten der Beweisgewinnung heraus. Sie erfahren dabei auch, ob eine Ermittlung in Ihrem Fall der richtige Weg ist. Danach erhalten Sie ein Angebot für Ihren Fall, unabhängig davon, wo er liegt.

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