Trennung vom Arbeitnehmer
Wir raten zur Sensibilisierung, wenn die Führungskraft das Unternehmen verlässt.
Übliche Wege des Ausscheidens
Die Trennung vom Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ist in den seltensten Fällen für beide Seiten, Arbeitgeber und Mitarbeiter, angenehm.
Denkbar ist die herbeigeführte Trennung im Zusammenhang mit dem Tatort Arbeitsplatz im Wesentlichen durch
Kündigung durch den Arbeitnehmer.
verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber.
personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber.
betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber.
Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber.
einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag.
Als Arbeitgeber haben Sie je nach Sachlage die Option, mit dem Mitarbeiter ein sog. (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.
Das Verbot dient für einen beschränkten Zeitraum dazu, dem Arbeitnehmer eine zukünftige Konkurrenztätigkeit gegen Zahlung einer Karenzentschädigung zu verbieten.
Zur Wahrung der eigenen unternehmerischen Interessen empfiehlt sich darüber hinaus die gesunde Sensibilisierung bezogen auf das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers, wenn dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen beschlossen bzw. bekannt wurde.
Wie sensibel sind Ihre Interna?
Abhängig von der jeweiligen Position im Unternehmen haben Arbeitnehmer unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf sensible und wertvolle Informationen in Form von originalen Dokumenten, schriftlichen Aufzeichnungen und Computerdaten wie z.B.
Unternehmensinnovationen
Patententwicklungen
wissenschaftliche Erkenntnisse
Marketingstrategien
Vertragspartner bzw. Kundendaten
Preiskalkulationen
Absatz- und Umsatzzahlen
Gewinnmargen
weitere für die Öffentlichkeit unzugängliche sensible Informationen.
Vertrauen ist gut, aber...
Wenn Sie jetzt glauben, dass diese Informationen für jemanden, der ein Unternehmen in naher Zukunft verlassen wird, keinen Wert haben, dann irren Sie sich.
Sie können nützlich sein für
das eigene Selbstständigmachen.
die spätere Arbeit beim Wettbewerber.
den Verkauf an die Konkurrenz.
die Weitergabe an Presse und Medien.
eine Erpressung der Firmenleitung.
die Weitergabe an Aufsichtsbehörden oder andere (öffentliche) Stellen.
Jede der in Betracht kommenden Möglichkeiten verletzt im erheblichen Maße Ihre Interessen, vielfach erfüllen Sie auch Straftatbestände.
Wir sind -auch aus der Erfahrung heraus- der Meinung, dass das alleinige Vertrauen auf ein sauberes und unproblematisches Ausscheiden fahrlässig wäre, und raten zur gesunden Wachsamkeit.
Ihre Möglichkeiten bei der Trennung vom Arbeitnehmer
Eine Option, die zur gängigen Praxis größerer Betriebe gehört und hier bewusst nur angerissen werden soll, ist die Freistellung vom Arbeitnehmer.
Sie ermöglicht es, den Mitarbeiter bis zur regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der weiteren Pflicht zur Arbeitsleistung "freizustellen".
Empfehlenswert ist sie neben vielen anderen Gründen auch deswegen, weil der Arbeitgeber durch die sofortige Freistellung sicher stellen kann, dass der Arbeitnehmer bis zur regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine sensiblen Daten abschöpfen kann (siehe auch weiter unten).
Kündigt also beispielsweise der Arbeitnehmer von sich aus oder kündigt der Arbeitgeber zum Beispiel betriebsbedingt oder verhaltensbedingt, sollten Sie als Verantwortungsträger durch Ihren Rechtsbeistand zeitnah prüfen lassen, ob der Mitarbeiter unverzüglich freigestellt werden kann und seinen Arbeitsplatz zu räumen hat.
Gleichgültig aber, wann der Mitarbeiter den Firmenausgang letztmalig beschreitet. Spätestens mit Kenntnisnahme des zukünftigen Ausscheidens achten Sie bitte mit "gesunder" Vorsicht auf
Mobiltelefone, deren Datenbanken z.B. auf einem BlackBerry sofort gelöscht oder gesperrt werden können.
Daten auf dem Firmencomputer, die für den Arbeitnehmer nur noch soweit wie unbedingt notwendig zugänglich sein sollten.
ausgehändigte Firmenlaptops mit Firmendaten. Wir empfehlen auch hier die sofortige Rückgabe an den Arbeitgeber, sofern möglich und sinnvoll.
Zugangsbeschränkungen zu sensiblen Räumlichkeiten und Aktenschränken im Unternehmen. Auch sie sollten in Betracht gezogen werden.
vom Mitarbeiter geleistete Überstunden. Sind sie wirklich notwendig? Haben Sie Kontrolle darüber, was der Mitarbeiter nach regulärem Büroschluss alleine in den Räumlichkeiten arbeitet?
weitere anstehende Kundentermine. Prüfen Sie, ob unbedingt der zukünftig ausscheidende Mitarbeiter letzte Termine wahrnehmen muss.
Frühzeitig Prävention leisten
Damit Sie im Fall der Fälle nicht ins Straucheln geraten, raten wir zur Erstellung eines "Fahrplans" wie mit Mitarbeitern bei Bekanntwerden des Ausscheidens verfahren werden soll. Wir empfehlen die Rücksprache mit und Ausarbeitung durch einem qualifizierten Rechtsbeistand.
Detektei PROOF-MANAGEMENT weist das nach
Haben Sie den begründeten Verdacht, dass der Arbeitnehmer (trotzdem) sensible Unterlagen und/oder Daten "mitgenommen hat", die sich nicht in seinem Besitz befinden dürfen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir prüfen die Optionen der Beweisgewinnung, damit Sie Ihre gerechtfertigten Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen und Schaden von Ihrem Unternehmen abwenden können.
Wichtig ist schnellstmöglich zu reagieren, damit etwaige Täterspuren in Ihrem Unternehmen nicht verwischt werden.