Ein Gebäude in der Dunkelheit mit der blauen Schrift PROOF-MANAGEMENT auf dem Dach Auspüren von Personen mittels IT

Der klassische Handschriftenvergleich

Nicht nur in Fällen von handschriftlich gefertigten anonymen Hinweisen am Tatort Arbeitsplatz kann es nützlich und sachdienlich sein, je nach Fallgestaltung grafologische Gutachten oder forensische Gutachten durch unsere Detektei erstellen zu lassen.

Auch in anderen Situationen sind Urheberschaft und/oder Echtheit eines Dokumentes sowie Informationen über die Persönlichkeit des Verfassers sprichwörtlich unter die Lupe zu nehmen.

Während grafologische Gutachten dazu dienen, die Persönlichkeit des Urhebers zu "deuten" bzw. zu "diagnostizieren", werden forensische Schriftgutachten angefertigt, um Handschriftenvergleiche, insbesondere Unterschriftenvergleiche anzustellen.

Unterschriftsfälschungen bzw. handschriftliche Fälschungen gehen meist einher mit den Straftatbeständen der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und des Betruges (§ 263 StGB). Ein Handschriftenvergleich ist unter Umständen aber auch zur Täterermittlung im Falle einer (Unternehmens-) Erpressung (zum Beispiel § 253 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) anzuraten.

Auffallend oft begegnen unserer Detektei die zu untersuchenden Schriftstücke in Form von

  • Lieferverträgen

  • Erpresserbriefe bzw. Erpresserschreiben

  • Zahlungsanweisungen bzw. Schecks

  • (Arbeits-) Zeugnisfälschungen im Rahmen des Bewerbungsbetruges

  • Kreditverträgen

  • sog. konstitutiven (echten) Schuldanerkenntnissen.

  • Testamenten

Voraussetzungen der Begutachtung

Um überhaupt forensische Schriftgutachten erstellen zu können, bedarf es einer Reihe von Voraussetzungen, die für eine seriöse Begutachtung erfüllt sein sollten:

  • Das Dokument mit der mutmaßlich gefälschten Schrift sollte im Original vorliegen.

  • Hilfsweise können Kopien des mutmaßlichen Urhebers und des aus der Fälschung hervorgehenden Namensträgers eingereicht werden.

  • Es sollten möglichst viele (originale) Vergleichsschriften des Namensträgers und -wenn vorhanden- des Urhebers vorliegen

  • Alle Schriftstücke sollten nach Möglichkeit in einem engen zeitlichen Zusammenhang erstellt worden sein.

  • Mitunter sind gesondert angefertigte Schriftproben des Namensträgers zum Schriftenvergleich sachdienlich.

  • Etwaige besondere Begleitumstände zu den jeweiligen Dokumenten (Ort, Zeit etc.) sollten mitgeteilt werden.

Sind die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt, werden die Dokumente in vielfacher Weise durch unseren öffentlich bestellten und vereidigten Schriftsachverständigen u.a. auf

  • Echtheit

  • Urheberschaft

  • Manipulation

untersucht.

Das Ergebnis ist ein für Sie verständliches Gutachten, dass in aller Regel auch in Gerichtsprozesse als Beweismittel eingebracht werden kann.

Nähere Informationen zu unseren Schriftgutachten durch unseren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen lassen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zukommen.

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