Gutachten zu detektivischen Leistungen
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Gut zu wissen, was geht
Gutachten zu investigativen Maßnahmen
Unser außergewöhnlicher Sachverstand erlaubt es, fundierte Gutachten unter Berücksichtigung detektivischer Gesichtspunkte zu erstellen.
Auf diese Leistung greifen u.a. Rechtanwälte/-innen, Unternehmen, aber auch diverse Wettbewerber/-innen unserer Branche zurück, die unsere qualifizierte Meinung zur Überprüfung geplanter investigativer Maßnahmen oder zur Beurteilung vergangener detektivischer Leistungen abfordern wollen.
Einen besonderen Erfolg konnten wir beispielsweise mit unserem Angebot verbuchen, als wir gebeten wurden, für eine Rechtsanwältin und die von ihr beauftragte Detektei ein Sachverständigengutachten über die Beurteilung der detektivischen Maßnahme unseres Wettbewerbers anzufertigen.
Mittels unserer ausführlichen schriftlichen Ausarbeitung und den darin enthaltenen fundierten Argumenten gelang es schließlich, das mit dem konkreten Fall befasste Oberlandesgericht davon zu überzeugen, dass die Vernehmung des damals eingesetzten Detektivs entgegen der ursprünglichen Auffassung des Gerichtes doch keinem Beweisverwertungsverbot unterlag.
Der zunächst vom Gericht abgelehnte Detektiv als Zeuge wurde schließlich doch gehört und die Aussage verwertet.
Sie sind ebenfalls an der Beurteilung einer detektivischen Maßnahme interessiert? Dann nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf.