Auspüren von Personen mittels IT

Beweisverwertungsverbot

Vorsicht vor dem Beweisverwertungsverbot

Unsere Ermittlungen schützten Sie vor dem Verbot der Beweisverwertung

Tel.: 0800 - 30 50 757

(Rufen Sie Herrn Ass. jur. Malberg (Detektiv und Jurist) kostenlos an und schildern Sie Ihren Fall)

Paragraphen schweben über einer Hand

Beweisverwertungsverbot - Was bedeutet der Begriff?

Der Begriff des Beweisverwertungsverbotes entstammt dem juristischen Wortschatz und bedeutet simplifiziert formuliert, dass solche Beweise bzw. Beweismittel in einem Gerichtsprozess keine Einkehr finden dürfen, die fehlerhaft bzw. rechtswidrig erlangt wurden.

Zu den Beweismitteln zählen im Zivilrecht

  • der Sachverständige

  • der Augenschein bzw. die Inaugenscheinnahme

  • die Parteivernehmung

  • Urkunden

  • Zeugen bzw. deren Aussagen.

Wenn beispielsweise Detektive mittels Diebstähle Urkunden beschaffen, die in ein Gerichtsverfahren eingebracht werden sollen, oder Detektive einen mutmaßlichen Täter zu einer rechtswidrigen Tat provozieren, um diese Tat später vor Gericht zu bezeugen, so wird das Verhalten der Detektive von Richtern in aller Regel nicht gebilligt. Die illegal beschafften Urkunden bzw. die Feststellung einer rechtswidrigen Handlung des mutmaßlichen Täters aufgrund der vorangegangenen Provokation dürften nicht Gegenstand einer Beweisaufnahme werden.

Dies hat zur Konsequenz, dass selbst dann, wenn Sie als Auftraggeber der Meinung sind, ein Gerichtsverfahren mit den von einer Detektei zur Verfügung gestellten Beweisen zu gewinnen, ein durch die Detektei vorangegangenes unrechtmäßiges Beschaffen der Beweise in der Regel zur Nichtverwertbarkeit führt mit dem Ergebnis, dass die Richter des Verfahrens diese Beweise nicht zum Gegenstand des Gerichtsprozesses machen und in ihre Entscheidung einfließen lassen dürfen.

Übrigens: Während der Beweisgewinnung existieren weit mehr Fallstricke als hier geschildert. Und nur die wenigsten Fallstricke sind so offensichtlich wie die von uns hier dargestellten.

Der Detektivberuf ist nicht reglementiert

Eine nicht unerhebliche Problematik, die der in Deutschland nicht reglementierte Detektivberuf mit sich bringt, ist die, dass Ausbildungen, Qualifikationen und Erfahrungen von Angehörigen der Detektivbranche zum Teil völlig unzureichend sind.

Dies spiegelt sich insbesondere dann wider, wenn grundsätzliches und für die Detektivarbeit unabdingbares juristisches Hintergrundwissen wie etwa Mindestkenntnisse zum Thema der legalen Beweisgewinnung und Beweisverwertung fehlen.

Vergangene an die Öffentlichkeit gelangte Skandale über rechtswidrige und unverhältnismäßige Mitarbeiterüberwachungen, die zum Teil auch Strafverfahren mit unangenehmen Repressalien sowohl für Auftraggeber als auch für die zum Einsatz gelangten Detekteien nach sich zogen, bilden hierbei nur die Spitze des Eisberges und veranschaulichen exemplarisch diesen Missstand.

Worauf Sie beim Beweisverwertungsverbot achten müssen

Sollte für Sie als potentieller Auftraggeber im frühen Stadium Ihres Verdachtes auch nur ansatzweise die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass im Falle der Bestätigung Ihres Verdachtes Ihre Angelegenheit eventuell ein gerichtliches Nachspiel z.B. vor einem Arbeitsgericht wegen einer eingereichten Kündigungsschutzklage haben könnte, so sind Sie gut beraten, bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an eine Detektei größten Wert darauf zu legen, dass diese hinsichtlich der Themen "gesetzeskonforme Beweisgewinnung" und der sog. "Beweisverwertung" hinreichend qualifiziert ist und Kenntnisse über Gesetzeslagen und Rechtsprechungen vorzeigen kann.

Ihr Prozessvertreter bzw. Rechtsanwalt kann noch so qualifiziert sein. Sollten im Rahmen der Beweisgewinnung durch eine Detektei Fehler gemacht oder sogar Gesetze missachtet worden sein (insbesondere im Bereich des Datenschutzes respektive der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO), vergrößert sich die Gefahr immens, dass die erlangten Beweise während des Prozesses nicht zugelassen werden und Sie den Prozess verlieren.

Eine gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochene fristlose Kündigung könnte infolgedessen unwirksam sein, und Sie bleiben sowohl auf den Kosten als auch auf dem entstandenen Imageschaden sitzen.

Wir schützen Sie vor dem Beweisverwertungsverbot

Die Detektei PROOF-MANAGEMENT GMBH befasst sich unentwegt mit den Möglichkeiten der legalen, also der gesetzeskonformen Beweisgewinnung unter Beachtung der Vorgaben und Zielsetzungen unserer Auftraggeber.

Hierzu veröffentlichen wir selbst Beiträge zu juristischen und detektivischen Themen und verfolgen die aktuelle Gesetzeslage sowie die Rechtsprechung insbesondere der Arbeitsgerichte in Deutschland.

Unser höchstes Bestreben ist es, Sie diskret und sicher an Ihr Ziel zu bringen, damit Sie, nachdem Sie bereits Opfer von Kriminalität am Tatort Arbeitsplatz wurden, nicht auch noch Verlierer vor Gericht und Täter für die Öffentlichkeit werden.

Dafür steht Ihnen nahezu rund um die Uhr ein hochqualifiziertes Team von Detektiven, Juristen und Kriminalisten für die professionelle Beweisgewinnung zur Verfügung.

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