Heimliche und offene Videoüberwachung

Videoüberwachungen sind ein diffiziles Feld.

Wegen meist langanhaltender Aufnahmen von Arbeitnehmern und dem damit verbundenen Tangieren des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist der Einsatz von Videoanlagen, egal ob offen oder heimlich bzw. verdeckt, an die Erfüllung strenger Voraussetzungen geknüpft.

Nichtsdestotrotz möchten wir betonen, dass der Einsatz zur Überführung eines Straftäters im Unternehmen durchaus legal sein kann.

Gerne beantworten wir Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Fragen, möchten Sie aber an dieser Stelle auf einige Urteile verweisen, die einen groben thematischen Überblick gewähren.

Unser Feld ist die verdeckte Videoüberwachung - legal

Urteile zu Videoüberwachungen

haben wir hier zusammengestellt.

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