Videoüberwachungen am Arbeitsplatz
Heimliche und offene Videoüberwachung
Videoüberwachungen sind ein diffiziles Feld.
Wegen meist langanhaltender Aufnahmen von Arbeitnehmern und dem damit verbundenen Tangieren des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist der Einsatz von Videoanlagen, egal ob offen oder heimlich bzw. verdeckt, an die Erfüllung strenger Voraussetzungen geknüpft.
Nichtsdestotrotz möchten wir betonen, dass der Einsatz zur Überführung eines Straftäters im Unternehmen durchaus legal sein kann.
Gerne beantworten wir Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Fragen, möchten Sie aber an dieser Stelle auf einige Urteile verweisen, die einen groben thematischen Überblick gewähren.
Urteile zu Videoüberwachungen
haben wir hier zusammengestellt.